Umweltjuristen plädieren für eine Absenkung der EEG-Umlage auf Null.

Umweltjuristen plädieren für eine Absenkung der EEG-Umlage auf Null.

Bild: © Doc Rabe Media/AdobeStock

Auf 6,5 Cent pro Kilowatt soll die EEG-Umlage mit dem kürzlich verabschiedeten Konjunkturprogramm durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt ab 2021 stabilisiert werden. So soll verhindert werden, dass verstärkt durch die wirtschaftlichen Auswirkungen von COVID-19 die Umlage und damit die Strompreise durch die Decke schießen.

Doch aus Sicht der Deutschen Energie-Agentur (Dena), der Stiftung Umweltenergierecht und des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln (FiFo) reicht dies noch nicht aus, um die Verbraucher zu entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Sektorenkopplung voran zu bringen. In einer Kurzstudie "Vorschlag für die Senkung der EEG-Umlage auf null", welche am Dienstagvormittag bei einem Online-Pressetermin vorgestellt wurde, machen sie weitergehende Vorschläge.

Stromsteuer in Höhe von 4,1 Cent/kWh

Konkret schlagen die Experten vor, die EEG-Umlage ab 1. Januar 2021 auf null abzusenken. Zur Gegenfinanzierung sollte in Ergänzung der bereits auf den Weg gebrachten Maßnahmen zur Senkung der EEG-Umlage die Stromsteuer verdoppelt werden. Der Vorschlag der Kurzstudie setzt die Stromsteuer bis 2030 auf 4,1 Cent/kWh und führt aufgrund der Absenkung der EEG-Umlage auf null zu einer Strompreissenkung von bis zu 4,5 Cent/kWh.

Die Autoren plädieren dafür zur Entlastung des Bundeshaushalts neben den zusätzlichen Einnahmen aus der Stromsteuer ab 2021 alle Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zur Gegenfinanzierung eines Ersatzes der EEG-Umlage zu nutzen. Allerdings käme es im kommenden Jahr zu trotzdem zu Mehrbelastungen des Bundeshaushalts von etwa 10 Milliarden Euro. Diese nehmen dann allerdings in den Folgejahren in etwa linear ab und erreichen in 2025 ihren Scheitelpunkt. Im Jahr 2026 ist laut der Studie mit Zusatzeinnahmen von etwa drei Milliarden Euro zu rechnen, die bis im Jahr 2030 auf circa acht bis neun Milliarden Euro ansteigen. In Saldo ergäbe sich so für den Bundeshaushalt im Betrachtungszeitraum 2021 bis 2030 in etwa ein Gleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben.

Hemmnisse für Geschäftsmodelle abbauen

"Die EEG-Umlage ist eine Innovationsbremse und steht der integrierten Energiewende mit ihren vielfältigen Geschäftsmodellen im Weg", unterstrich Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung. "Die Kurzstudie zeigt auf, dass ein rasches Absenken der EEG-Umlage auf null möglich ist. Zu diesem wichtigen Zeitpunkt kann das weitere sozial-ausgeglichene Konjunkturimpulse geben".

Thorsten Müller, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Umweltenergierecht ergänzte: " Der Gesetzgeber sollte nicht bei einer teilweisen Absenkung der EEG-Umlage stehenbleiben, sondern die Gelegenheit nutzen, um Strukturen zu vereinfachen und Abwicklungsaufwand zu vermeiden". Michael Thöne, Geschäftsführender Direktor des FiFo Köln unterstrich: "Unser Vorschlag nutzt der Konjunktur und zugleich dem Bundeshaushalt".

Wirtschaftsweise mit Alternativvorschlag

Jüngst schlug auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm eine Streichung der EEG- und KWK-Umlage vor, um den Strompreis zu entlasten, allerdings in Kombination mit einer Absenkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz von 0,1 Cent/kWh. Zur Gegenfinanzierung empfiehlt die Ökonomin das Vorziehen einer CO2-Bepreisung von 50 Euro pro Tonne vor dem Jahr 2025 plus Haushaltsmittel, wie sie im ZfK-Interview erläuterte. (hcn)

Das vollständige Interview mit Veronika Grimm finden Sie in der aktuellen Juli-Ausgabe der ZfK. Hier geht es zum Abo.

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