Das Verwaltungsgebäude der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt am Main

Das Verwaltungsgebäude der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Frankfurt am Main

Bild: © Rüdiger Nehmzow/KfW

Die staatliche Förderbank KfW hat im Rahmen der Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden bereits einen Großteil des bislang beantragten Geldes an Energieunternehmen ausgezahlt. Zum Start der Erstattungszahlungen an die Versorger am 1. Dezember lagen der KfW 449 Anträge vor, wie die staatliche Förderbank am Freitag auf Anfrage mitteilte.

Davon seien bis Donnerstagabend 309 Anträge in einem Volumen von rund 1,7 Milliarden Euro vollständig bearbeitet und ausgezahlt worden. Die staatliche Förderbank zahlt kein Geld an Verbraucher, sondern an Energieversorger, die ihren Kundinnen und Kunden keine Abschläge für Dezember berechnen.
 

Die Bearbeitungszeit für die Anträge der Versorger liegt den Angaben zufolge bei etwa zwei Bankarbeitstagen. «Ein Bearbeitungsstau ist derzeit nicht absehbar», auch wenn täglich weitere Anträge eingingen, teilte die Förderbank mit.

1500 Erdgaslieferanten können Anspruch geltend machen

Gas- und Fernwärmekunden müssen im Dezember keinen Abschlag zahlen. Die Kosten übernimmt der Bund. Energieversorger können seit Mitte November einen Antrag auf Ausgleichszahlung bei der von der Bundesregierung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC stellen. Diese prüft den Antrag sowie die Erstattungshöhe und übergibt die weitere Bearbeitung an die Hausbank des Versorgers. Das Kreditinstitut leitet die Unterlagen nach einer Prüfung an die KfW weiter, die das Geld an den Energieversorger auszahlt.

Rund 1500 Erdgaslieferanten und Wärmeversorger können einen Anspruch geltend machen. Anträge können bis Ende Februar 2023 gestellt werden. Die Volumina der bislang eingegangenen Anträge reichen der KfW zufolge von einigen tausend bis zu mehreren hundert Millionen Euro. (dpa/hoe)

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