Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition die Novelle des EEGs verabschiedet. Am Freitag muss nun nur noch der Bundesrat zustimmen, dann kann das Gesetz am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Ein paar Fortschritte gab es im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch, aus Sicht der Branche blieb jedoch der große Wurf aus.
Eine der wichtigsten Aufgaben angesichts der Klimakrise wäre die massive Anhebung der Erneuerbaren-Ausbauziele gewesen. Doch das hat das Bundeskabinett auf nächstes Jahr verschoben. Lediglich ein Entschließungsantrag von Union und SPD fixiert die ambitionierten Ausbaupfade und die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mit haushaltsneutralen Mitteln.
EEG-Umlage wird abgesenkt
Im EEG 2021 wird die Umlage über Zuschüsse im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets gesenkt und über die Erlöse aus der CO2-Bepreisung. Vor allem die PV-Branche kommen mit der Novelle einige Änderungen, positive wie negative, zu. Aus Sicht des Bundesverbandes Solarwirtschaft würden vor allem Prosumer und das Kleingewerbe entlastet. So müssen Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 MWh künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Und auch die Smart-Meter-Pflicht für Kleinstanlagen bis sieben kW ist vom Tisch.
Für Mittelständler, die großteils zu den Investoren und Betreibern großer Solaranlagen zählen, verschlechtert sich jedoch die Kosten-Nutzen-Bilanz. Anlagen zwischen 300 und 750 kWp können entweder an Ausschreibungen teilnehmen und den Strom nicht selbst verbrauchen oder sie nutzen ihren erzeugten Sonnenstrom teilweise selbst, bekommen dann aber deutlich weniger Vergütung. Nur noch maximal 50 Prozent des erzeugten Stroms können gefördert werden.
Größere Solaranlagen verlieren an Reiz
Aus Sicht des BSW-Hauptgeschäftsführers Carsten Körnig drohe damit ein Großteil von Gewerbeflächen ungenutzt für die Sonnenstromernte zu bleiben.
Der BEE wiederum kritisiert, dass die Novelle vor allem beim Thema „Bürgerenergie“ hinter den Möglichkeiten europäischer Richtlinien zurückbleibe. Bei der Windkraft gab es sowohl Änderungen bei der Aufteilung der Gewerbesteuereinnahmen als auch bei der finanziellen Beteiligung der Kommunen durch eine Abgabe seitens der Windpark-Betreiber. Künftig erhalten Standortgemeinenden 90 Prozent der Gewerbesteuer, während die Sitzgemeinde des Betreiberunternehmens zehn Prozent erhält. Darüber hinaus soll die Akzeptanz der Bürger vor Ort durch eine freiwillige Abgabe von 0,2 Cent pro kWh vom Betreiber an die Standortkommune gesteigert werden.
Repowering wird vermisst
Für den Bundesverband Windenergie zählen diese Regelungen noch zu den Lichtmomenten des EEG, Kritik gibt es jedoch an der fehlenden Repowering-Strategie. Dabei hätte Deutschland, angesichts von knapp 16.000 MW die in den nächsten fünf Jahren aus der EEG-Förderung fallen, zu einem internationalen Leitmarkt werden können, so der BWE. Notwendig wären dafür handfeste Schritte für die Vereinfachung von Repowering. Diese Chance habe die Große Koalition vertan, heißt es weiter.
Sowohl höhere Ausbauziele, die Finanzierung der EEG-Umlage als auch das Repowering sollen noch im ersten Quartal 2021 angegangen werden, kündigte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am Donnerstag an. (lm)
