Im Laufe des Dienstags einigte sich die Koalition auch auf kurzfristig vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Änderungen zur KWK-Förderung im EEG, die unter anderem vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert werden. Begründet werden diese mit beihilferechtlichen Bedenken der EU-Kommission.
Es wäre schwierig gewesen, dies auf die Schnelle nochmals zu biegen, hieß es von Seiten des Büros von Johann Saathoff, dem energiepolitischen Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion. Das Bundeswirtschaftsminsterium habe dies am Dienstag erst ziemlich am Ende von Koalitionsgesprächen eingebracht. Entsprechend wurden diese Änderungen am EEG, die das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) betreffen, vom Wirtschaftsausschuss am Dienstagabend beschlossen.
SPD sieht jedoch Nachverhandlungsbedarf mit Brüssel
Dies betrifft unter anderem Änderungen beim Power-to-Heat Bonus, beim Südbonus und den Ausschreibungen. So soll der Power-to-Heat-Bonus erst ab 2024 für Neuanlagen eingeführt werden und wenn dann wahrscheinlich für ganz Deutschland. Auch beim KWK-Südbonus soll nochmals mit der EU-Kommission, die beihilferechtliche Bedenken einbrachte, verhandelt werden – und der Bonus dann erst später in Kraft treten.
Beim Kohleersatzbonus soll es unter anderem weniger Geld für die Umstellung der ältesten Kohlekraftwerke auf Erdgas geben. Zudem sollen die KWK-Ausschreibungen schon bei kleineren Anlagen ab 500 kW greifen. Ebenso wie das Büro Saathoff unterstrich jedoch auch das Büro von Gremmels gegenüber der ZfK einen Verhandlungsbedarf mit Brüssel zugunsten der KWK. Hier sei der Bundeswirtschaftsminister gefordert, sich engagiert einzubringen.
Ein paar EEG-Feinheiten vom Wirtschaftsausschuss noch nachjustiert
Nun ist damit zu rechnen, dass das EEG vollend entsprechend der - um die KWKG-Veränderungen erweiterten - Koaltionsvereinbarungen vollends über die Bühne geht. "Es kam zu keinen weiter reichenden Änderungen", sagte Dominik Dicken, Pressereferent der SPD-Bundestagsfraktion der ZfK.
Umformuliert worden seien allerdings nochmals etliche Feinheiten wie die Übergangsregelungen zur EEG-Umlagenbefreiung. Durch die beschlossenen Änderungen solle sichergestellt werden, dass auch Ü-20-Anlagen rechtssicher eine Umlagenbefreiung für Anlagen bis zu Leistung von 30 kW in Anspruch nehmen können, so das Büro des SPD-Energiepolitikers Timon Gremmels gegenüber der ZfK.
Entschließungsantrag mit weitergehenden Empfehlungen
Ergänzend beschloss der Wirtschaftsausschuss am Dienstagabend zudem einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Unions- und SPD-Fraktion zum EEG, welcher der ZfK vorliegt. Darin wird die Bundesregierung zu weitergehenden Maßnahmen im Sinne der Energiewende und des Klimaschutzes aufgefordert: So zur Erarbeitung eines Konzepts für eine weitere schrittweise Absenkung der EEG-Umlage mittels eines haushaltsneutralen Finanzierungsmodells und einem ambitionierteren Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien.
Auch sollten die Innovationsauschreibungen umfassend sektor- und länderübergreifend weiterentwickelt und Speicher sowie die Flexibilisierung einbezogen werden. Um das Repowering von Anlagen voranzubringen müsse unter anderem geprüft werden, Hemmnisse im Bauplanungsrecht abzubauen, heißt es weiter.
Stärkung der Bürgerenergie und der kommunalen Beteiligung
Auch sollten die Rahmenbedingungen zur Stärkung der Bürgerenergie verbessert und die Gewerbesteueranteil für Kommunen bei Windkraftanlagen erhöht werden. Geprüft werden soll auch eine Einbeziehung von Energiegemeinschaften und Energiedienstleistern in das Eigenstromprivileg geprüft werden, ohne dass dies zu Fehlanreizen zu Lasten der Stromverbraucher komme.
Gefordert wird jedoch auch, dass künftig die erneuerbaren Energien künftig noch mehr in den Markt integriert und deren Förderung schrittweise zurückgefahren sowie die Vier-Stunden-Regelung bei negativen Strompreisen im Zug erhöhter Ausbaupfade weiter abgesenkt wird. (hcn)



