Verteilnetzbetreiber verweisen darauf, dass die Eigenkapitalsätze international wettbewerbsfähig sein sollten. Zudem sei eine ausreichende Eigenkapitalverzinsung gerade in der Corona-Krise, wo die Kommunen stark mit anderen Aufgaben gefordert seien, besonders wichtig. Nachvollziehbare Argumente?
Gerade in der Corona-Krise wäre es angemessen, wenn die Netzbetreiber eine gewisse Zurückhaltung an den Tag legen würden. Die einzige Branche, die durch die regulatorische Abnahme des Mengenrisikos eine Garantie hat, ihre Kosten zurückverdienen zu können und damit stabile Ergebnisse zu erzielen ist die Branche der Netzbetreiber. Sie leisten damit einen garantierten Beitrag zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Die sonstige Kommunalwirtschaft und vor allem die Gewerbetreibenden in den Kommunen kämpfen dagegen um ihre Existenz. Es ist daher nicht nachvollziehbar, dass gerade die notleidende Wirtschaft über unangemessen hohe Netzentgelte den Netzbetreibern Zusatzrenditen finanzieren sollte.
Verteilnetzbetreiber machen darauf aufmerksam, dass der Löwenanteil der erneuerbaren Energien dezentral eingespeist wird und der Digitalisierungsbedarf in den Verteilnetzen besonders hoch ist. Seit Jahren fordern sie deshalb mehr OPEX statt CAPEX, um intelligente Systeme und „Smart Grids“ auf den Weg zu bringen, außerhalb der Vermögensgegenstände und der Bilanz. Wie könnte dies aus Ihrer Sicht erreicht werden?
Man könnte die letzte Reform der Anreizregulierungsverordnung (ARegV), die auf Druck der VNB erst zu der CAPEX-Lastigkeit des Systems geführt hat, zurücknehmen und wieder zum vollen Budgetprinzip zurückkehren. In der Praxis stellt sich das zunehmend als Schein-Problem heraus. Die Einführung von Digitalisierungstechnik produziert häufig CAPEX und ist damit sofort refinanzierbar. Typischerweise führen Digitalisierung und neue Technologie nicht nur zur besseren Nutzbarkeit von Netzen, sondern auch zu niedrigeren OPEX. Wenn nicht, stellt sich die Frage, ob deren Einführung im konkreten Fall überhaupt sinnvoll ist. Digitalisierung ist ja kein Selbstzweck.
Intelligente Verteilnetze ermöglichen im Kombipack mit einer dezentralen Flexibilisierung von Erzeugung und Verbrauch eine deutliche Entlastung des Netzausbaubedarfs, konstatieren zahlreiche Experten. Wie groß ist dieses Potenzial aus ihrer Sicht?
Das Potential lässt sich nicht in belastbaren Prozent oder Megawatt-Zahlen ausdrücken. Denn es ist höchst unterschiedlich, je nachdem wie die Netz-, Erzeugungs-, und Nachfrage-Situation vor Ort gerade ist. Wichtig ist, die Erwartungen an das Flexibilitätspotenzial für die Netznutzung nicht zu überhöhen. Volkswirtschaftlich betrachtet muss es das primäre Anliegen sein, das Energiesystem auf CO2-freie Erzeugung und Energieverbrauch umzustellen. Und im Zweifel ist bei der Nutzung der Flexibilitätspotentiale im Markt deutlich mehr Wohlfahrtsgewinn zu holen als bei der Begrenzung des Netzausbaubedarfs.
Doch der Bau der Stromautobahnen vom Norden in den Süden wie Suedlink kommt ja nur scheibchenweise voran, trotz Erdverkabelung. Frustriert Sie das? Was wäre zu tun?
Im Jahr 2015 kam mit der Neuauflage des Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) der Erdkabel-Vorrang für drei von vier HGÜ-Leitungen. Planungen, die teilweise bereits weit fortgeschritten waren, begannen von vorne. Inzwischen können wir dennoch viele Erfolge vorweisen: Drei von vier HGÜ-Vorhaben befinden sich ganz oder teilweise in der Planfeststellung, quasi auf der Zielgeraden. Verzögerungen – zum Beispiel durch zusätzliche Beteiligungen der Öffentlichkeit – nehmen wir in Kauf, um die Verfahren rechtssicher abschließen zu können. Oft erzielen wir so Verbesserungen an den Vorhaben. Unser Interesse ist es, eine befriedende Problemlösung zu erreichen. Aber Betroffenheit wird es immer geben. Wir werden diese nie immer und überall auflösen können. Das gilt auch für die Wechselstromvorhaben. Insgesamt geht der Netzausbau aber vorwärts und das ist wichtig.
Derzeit ist die Versorgungssicherheit in Deutschland ja noch weltweit spitze. Doch wie sieht es angesichts des Atom- und Kohleausstiegs und immer mehr fluktuierendem erneuerbaren Strom künftig aus. Drohen Versorgungsengpässe an wolkigen Wintertagen oder gar der große Blackout?
Ein Blackout entsteht nur, wenn es zu einer schwerwiegenden Störung im Stromnetz kommt, z.B. Strommasten durch Naturkatastrohen zerstört werden. Solche Ereignisse sind extrem selten, in Deutschland haben wir das bislang höchstens mal regional gesehen.
Ein Versorgungsengpass hingegen liegt vor, wenn der Strombedarf der Verbraucher zeitweise nicht vollständig gedeckt werden kann. Das kommt vor, wenn die vorhandenen Kraftwerke nicht ausreichend Strom produzieren können. Für Deutschland ist ein Versorgungsengpass aber nicht zu befürchten. Aus allen seriösen Untersuchungen geht hervor, dass die Stromversorgung bis 2030 und darüber hinaus gesichert ist. Künftig übernimmt die BNetzA zudem das Monitoring der Versorgungssicherheit und betrachtet deren Entwicklung in den jeweils kommenden zehn Jahren. Falls sich Anzeichen ergeben, dass zur Beibehaltung des hohen Sicherheitsniveaus nachjustiert werden muss, bleibt uns genügend Zeit hierauf zu reagieren.
Manchmal ist die BNetzA ja auch Prügelknabe für nicht erledigte Hausaufgaben von Politik und Gesellschaft. Würden Sie sich wünschen, dass die Politik klarere Vorgaben macht?
Die Behörde weiß um ihre Wertigkeit und um ihre Position. Da kommt der Außenwirkung im Spannungsfeld der Genannten manchmal ein anderer Schein zu als mit den gleichen Akteuren im Innenverhältnis. Und genau das ist es auch, was meine Arbeit als Präsident der BNetzA so spannend macht.
Die Fragen stellten Klaus Hinkel und Hans-Christoph Neidlein
Zum Weiterlesen: Weitere Interviewpassagen finden Sie in der Januarausgabe der ZfK.
