Die Energiewirtschaft kann sich den Tag vor dem Tag der Deutschen Einheit schon einmal vormerken. Dann will das Bundeskabinett nach jetzigem Stand gleich zwei größere Energievorhaben beschließen, wie die ZfK erfuhr: die Neufassung des Energiewirtschafts- und Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie die Fernwärmeverordnung (AVBFernwärmeV).
Zurzeit befindet sich die Novelle des Energiewirtschaftsrechts noch in der Verbände- und Länderanhörung. Neu geregelt wird im Entwurf etwa, dass Strom- und Gasversorger angemessene Absicherungsstrategien entwickeln und einhalten sollen, um im Falle stark schwankende Großhandelspreise besser gerüstet zu sein.
Energy Sharing und Festpreistarife
Außerdem gibt es Neuerungen zum sogenannten Energy Sharing, das das Teilen selbst produzierten Grünstroms unter Nachbarn erleichtern soll, sowie zu Festpreistarifen. Versorger mit mehr als 200.000 Endkunden sollen verpflichtet werden, Festpreisverträge anzubieten. Damit sollen Kunden jederzeit eine Wahl zwischen Festpreis- und dynamischen Tarifen haben. (Die ZfK berichtete.)
Vom geplanten Kabinettsbeschluss am 2. Oktober bis hin zum fertigen Gesetz ist es allerdings noch ein Stück Weg. Der Bundesrat dürfte sich frühestens Ende Oktober im Plenum mit dem Thema befassen und eine Stellungnahme abgeben. Dann erst ist der Bundestag am Zug. Nicht ausgeschlossen, dass das Gesetzespaket erst im kommenden Jahr das Bundestag und Bundesrat final passiert.
37 Stellungnahmen zu Fernwärmeverordnung
Deutlich schneller dürfte es bei der Fernwärmeverordnung gehen, die ebenfalls am 2. Oktober vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Auch hier ist noch die Zustimmung des Bundesrats notwendig. Dann aber kann die Verordnung voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten, wie das Bundeswirtschaftsministerium auf ZfK-Anfrage schrieb.
Spannend wird hier sein, inwiefern sich ein Regierungsentwurf vom ersten Aufschlag des Wirtschaftsministeriums unterscheiden wird. 37 Stellungnahmen gingen beim Ministerium ein.
Streit um Fernwärme-Informationspflichten
Während die Energiebranche den Mehrwert mancher weitreichender Informationspflicht hinterfragt, wünschen sich Verbraucherschützer strengere Regeln bei der Preisanpassung. Sie wollen das Markt- und Kostenelement in der Preisanpassungsklausel nicht nur angemessen, sondern gleichmäßig gewichtet werden.
Was davon im Regierungsentwurf auftaucht und was nicht, könnte am 2. Oktober bekannt werden – einen Tag vor dem Tag der Deutschen Einheit. (aba)
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