Der niedrige Füllstand in Deutschlands größtem Gasspeicher Rehden treibt die Gaspreise ebenfalls nach oben.

Der niedrige Füllstand in Deutschlands größtem Gasspeicher Rehden treibt die Gaspreise ebenfalls nach oben.

Bild: © Astora

Die Energiebranche hat kurz vor Verabschiedung des Gasspeichergesetzes noch einmal scharfe Kritik geübt. Demnach konnten auch jüngste Gesetzesänderungen Gasspeicherbetreiber und Verbände kaum besänftigen.

Kern des geplanten Gesetzes sind politisch festgelegte Mindestfüllstände, die Gasspeicher an bestimmten Stichtagen erreichen müssen. Leisten Speicherkunden ihren Beitrag nicht dazu, sollen ihnen entsprechende Kapazitäten entzogen und dem Marktgebietsverantwortlichen THE zur Verfügung gestellt werden.

"Händler entscheiden nach Preissignalen"

Im Gespräch mit der ZfK warnte Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der Initiative Energien Speichern (Ines), dass die neuen Regelungen in der aktuellen Lage als "Brandbeschleuniger" wirken würden.

"Die Politik unterschätzt aus meiner Sicht, dass Speicher derzeit weniger von Versorgern, sondern vor allem von Händlern gebucht werden", erklärt er. "Händler haben keine Versorgungsverpflichtungen. Sie entscheiden rein nach Preissignalen, wann und wie viel Gas sie ein- und ausspeichern."

"Geschäftsgrundlage weg"

Würden ihnen nun aber wie im Gesetzentwurf vorgesehen Mindestfüllstandvorgaben auferlegt, könnten sie kurzfristige Preisschwankungen am Markt kaum mehr nutzen. Erschwerend komme hinzu, dass der Sommer-Winter-Spread derzeit negativ sei, es also wirtschaftlicher sei, direkt im Winter Gas zu beziehen, statt über den Sommer teureres Gas einzulagern. Speicherkunden fehle folglich jeglicher marktwirtschaftliche Anreiz, Gas einzuspeichern, um die Füllstandvorgaben zu erfüllen. So ließen sich keine neuen Speicherkunden gewinnen.

Sollte das Gesetz in Kraft treten, sind die Speicherbetreiber zudem verpflichtet, die neuen Regelungen auch in bestehende Verträge zu integrieren. "Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktlage gehe ich nicht davon aus, dass die Speicherkunden dem zustimmen werden", sagt Bleschke. "Offen ist, ob die Speicherbetreiber die Verträge dann kündigen müssen. Das ist im Gesetzesentwurf nicht eindeutig geregelt. Eine Kündigung der Bestandsverträge würde dazu führen, dass Speicherbetreiber fest eingeplante Einnahmen verlieren. Es würde ihnen im Grunde ihre Geschäftsgrundlage wegbrechen."

Ines-Vorschläge

Bleschke plädiert dafür, weiter auf die marktwirtschaftliche Nutzung von Speichern zu setzen und dies durch das mit dem Gasspeichergesetz für den Marktgebietsverantwortlichen geschaffene Instrument der sogenannten Strategic Storage Based Options (SSBO) zu flankieren. "Mit dem neue geschaffenen Instrument der SSBO hat der Marktgebietsverantwortliche ein geeignetes Mittel, um die Mindestfüllstände abzusichern. Er sollte vor diesem Hintergrund auch zur Gewährleistung der Befüllung verpflichtet sein", sagt er.

Bliebe das Problem gebuchter, aber ungenutzter Speicherkapazitäten. "Unser Vorschlag ist: Wir bieten dem Marktgebietsverantwortlichen an, die deutschen Gasspeicher auf unterbrechbarer Basis nutzen zu können. Heißt: Wenn der eigentliche Bucher seine Kapazitäten nicht nutzt, verliert er nicht gleich seinen Vertrag."

Uniper-Kritik

Zugleich habe der Marktgebietsverantwortliche eine Grundlage, auf der er den Speicher trotzdem befüllen kann. "Das ist für den Marktgebietsverantwortlichen sogar relativ günstig. Denn der eigentliche Bucher bezahlt weiterhin den Speicher, obwohl er ihn nicht nutzt."

Kritisch äußerte sich auch Deutschlands größter Gasspeicherbetreiber Uniper. Die Regelungen im jetzt vorgeschlagenenen Gesetzentwurf führten aus seiner Sicht dazu, dass das Speichergeschäft für die teilnehmenden Handelsunternehmen an Attraktivität einbüße. "Der weitere Betrieb der Gasspeicheranlagen in Deutschland wäre dadurch perspektivisch gefährdet."

Forderung der Fernleitungsnetzbetreiber

Auf erhebliche Finanzierungsrisiken für den Marktgebietsverantwortlichen THE wiesen die Gas-Fernleitungsnetzbetreiber (FNB Gas) hin. "Diese müssen durch die Bundesregierung abgesichert werden", forderte FNB-Gas-Chefin Inga Posch. "Auch wenn die Kosten am Ende über eine Umlage gegenfinanziert werden sollen, muss die finanzielle Zusatzbelastung für die Gaskunden sowie die Liquiditätssituation von THE in einem kalkulierbaren und auch tragbaren Rahmen bleiben." Die THE ist eine Tochter der Fernleitungsnetzbetreiber. (aba/amo)

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