Die Genehmigung von Windrädern und Stromleitungen soll viel schneller werden. Das Bundeskabinett brachte dafür am Montag die Umsetzung neuer EU-Regeln auf den Weg. Damit soll für Windräder oft die Umweltverträglichkeitsprüfung entfallen. Auch Solaranlagen und Wärmepumpen sollen künftig viel schneller genehmigt werden, nämlich binnen drei Monaten. Ganz kleine Solaranlagen bis 50 Kilowatt sollen automatisch als genehmigt gelten, wenn nicht binnen kurzer Frist eine Absage vom Amt kommt.
«Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten», erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Der Ausbau von Windkraftanlagen und Stromleitungen werde deutlich schneller. «Damit erhöhen wir die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nochmal kräftig», meinte Habeck. Damit bekämen die Bundesländer und die Behörden die Grundlage, den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben. Habecks Entwurf geht jetzt zunächst an den Bundestag.
Was die Not-Verordnung enthält
Auf EU-Ebene war im Dezember eine sogenannte Not-Verordnung vereinbart worden. Zentraler Punkt: Gibt es in einem für Windkraft oder Stromleitungen ausgewiesenen Gebiet schon eine strategische Umweltprüfung (SUP), kann im Genehmigungsverfahren die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die artenschutzrechtliche Prüfung bei der Genehmigung der einzelnen Anlagen entfallen.
Um den Artenschutz zu wahren, sollen die zuständigen Behörden darauf achten, dass Betreiber «angemessene und verhältnismäßige Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen» vornehmen. Gibt es solche Maßnahme nicht, müssen die Betreiber zahlen, etwa für ein «Artenhilfsprogramm».
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die EU-Notfall Verordnung, welche "die richtigen Weichen" stelle, um die Ausbaulücken für die Windenergie in den kommenden anderthalb Jahren "erheblich zu verringern und gleichzeitig den Artenschutz zu wahren und den Netzausbau zu beschleunigen", sagt BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andrea. Der Verband bewertet in seiner Mitteilung positiv, dass mit der Umsetzung der Notfall-Verordnung die "aufwändige und langwierige Kartierung im Genehmigungsprozess" entfalle.
Klare Vorgaben sind wichtig, für unbürokratische Umsetzung
Andreae hebt aber auch hervor, dass der Handlungsrahmen für die Behörden bei den zu ergreifenden Artenschutz-Maßnahmen möglichst eindeutig vorgegeben werde und wenig Interpretationsspielraum lasse. "Leider wird im vorliegenden Formulierungsvorschlag nicht ausreichend konkretisiert, welche Maßnahmen für den Artenschutz zu ergreifen sind. Um eine deutliche Beschleunigung zu erzielen, sollte daher ein Katalog mit Standardmaßnahmen festgelegt werden, die jeden Fall abdecken. Dieser sollte direkt in den Gesetzestext aufgenommen werden", so die BDEW-Chefin. (gun mit Teilen von dpa)



