Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben die Eckpunkte für ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung der geplanten Anforderung „65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024“ vorgelegt.
"Die Umsetzung dieser wichtigen Vorgabe des Koalitionsvertrages soll neuen Schwung für die Wärmewende bringen“, schreiben die Ministerien in einer Pressemitteilung.
In dem Papier werden zwei unterschiedliche Varianten zur Ausgestaltung der geplanten Anforderung zur Auswahl gestellt. Die Varianten unterscheiden sich darin, dass die Erfüllungsmöglichkeiten bei der ersten Variante alle auf einer Stufe stehen und der verpflichtete Eigentümer frei zwischen den unterschiedlichen Erfüllungsmöglichkeiten wählen kann.
In beiden Varianten sind Sonder- und Härtefälle vorgesehen
Zur Erfüllung der 65-Prozent-EE-Vorgabe kann der verpflichtete Eigentümer sein Gebäude an ein Wärmenetz anschließen oder eine Heizung einbauen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben wird (unter anderem eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, eine Gasheizung unter Nutzung von grünen Gasen, eine Hybridheizung oder eine Stromdirektheizung).
Bei der zweiten Variante kann der Gebäudeeigentümer bestimmte Erfüllungsoptionen wie z.B. Biomasse oder grüner Wasserstoff (zweite Stufe) nachrangig nur dann wählen, wenn die Erfüllungsmöglichkeiten der ersten Stufe (insbesondere Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einbau einer Wärmepumpe) nicht möglich sind. Der Anwendungsbereich wird dabei mit dem Neubau und Gebäudebestand sowie mit Wohn- und Nichtwohngebäuden sehr weit gefasst. Beide Ausgestaltungsvarianten sehen darüber hinaus Sonderfälle und Härtefälle vor, die sich bei beiden Modellen nicht voneinander unterscheiden.
Das Konzept soll nun breit „mit der Zivilgesellschaft konsultiert werden“, unter anderem mit Immobilien-, Mieter-, Sozial-, Verbraucher und Umwelt-Verbänden. Die Konsultation dauert sechs Wochen, bis zum 22. August. Auf Basis der Ergebnisse werden BMWK und BMWSB einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Vorgaben erstellen. Das vollständige Konzept finden Sie hier.
VKU: "One-Size-Fits-all-Lösung würde heterogenem Gebäudebestand nicht gerecht"
Der VKU begrüßte, dass die bestehende Technologievielfalt zumindestens in einer Variante des Umsetzungskonzeptes berücksichtigt werde. Eine „one-size-fits-all“-Lösung würde dem heterogenen Gebäudebestand und den Stärken der unterschiedlichen Infrastrukturen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung nicht gerecht. Auch die Hinweise im Konzept auf die unterschiedlichen Härte- und Sonderfälle sei richtig.
Auch der Verband BDEW lobte das Vorhandensein einer wettbewerblichen Variante mit einem technologieoffenen Ansatz in dem Konzept der Ministerien. Die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen, auch die Nutzung von Wasserstoff und Biomethan, sei zentral für eine erfolgreiche Wärmewende. „Nur so kann mit Blick auf die Vielfalt der Gebäude in Deutschland, deren Infrastrukturen und die Sanierungsraten die jeweils individuell passende Lösung für Eigentümer und Gebäude gefunden werden“. (hoe)



