Der Ampel-Koalition bleibt wohl eine nochmalige Verlängerung des Heizungesgesetz-Hickhacks erspart. Die drei für das Vorhaben wesentlichen Ausschüsse des Bundesrats sprachen sich dagegen aus, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Darauf sollte verzichtet werden, um das Inkrafttreten nicht weiter zu verzögern, geht aus einem gemeinsamen Empfehlungsschreiben zur Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes hervor, wie das vom Bundeswirtschaftsministerium erarbeitete Wärmepaket eigentlich heißt.
Überarbeitung für 2024 erwartet
Zugleich drängen die Ausschüsse darauf, künftig bei den rechtlichen Bestimmungen für die Förderkulisse nachzubessern. Die Gremien erwarten spätestens im Jahr 2024 eine weitere Überarbeitung des Gesetzes, auch um die neue EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie umzusetzen.
Nach Begutachtung des vom Bundeskabinett beschlossenen Heizungsgesetzes hatte der Bundesrat noch eine Fülle von Änderungswünschen formuliert. Diesmal fällt das Dokument deutlich kürzer aus. So begrüßt der federführende Wohnausschuss grundsätzlich, dass der Bundestag den Zugang zu Heizungsoptionen wie Biomasse, Fernwärme oder Wasserstoff erleichtert hat. Auch die von der Bundesregierung vorgeschlagene Ausweitung des Förderangebotes befürwortet er.
Heizungsgesetz nicht zustimmungspflichtig
Er kritisiert jedoch, dass Hauseigentümer nur dann mit Förderungen rechnen können, wenn die entsprechenden Heizungen zu mehr als 65 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien beheizt werden. Heißt: Sie müssen die im Gesetz gemachten Vorgaben übererfüllen, um in den Genuss von Förderungen zu kommen.
Über die Ausschussempfehlungen entscheidet der Bundesrat am Freitag, 29. September. Prinzipiell kann die Länderkammer das Inkrafttreten des Gesetzes durch Einspruch lediglich hinauszögern, nicht aber blockieren.
Kommunale Wärmeplanung auf Tagesordnung
Am selben Tag werden übrigens auch das kommunale Wärmeplanungsgesetz und das Solarpaket debattiert, die während der Sommerpause das Bundeskabinett passierten. Danach ist der Bundestag am Zug. (aba)



