Wohin geht die Kapazitätsmarkt-Reise mit Kapitän Robert Habeck (rechts, Bündnis 90/Die Grünen)? Noch hält sich das Bundeswirtschaftsministerium bedeckt.

Wohin geht die Kapazitätsmarkt-Reise mit Kapitän Robert Habeck (rechts, Bündnis 90/Die Grünen)? Noch hält sich das Bundeswirtschaftsministerium bedeckt.

Bild: © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Bis "spätestens Sommer 2024" wollte die Ampel-Regierung eine politische Einigung über Kapazitätsmechanismus-Konzepte erzielen. Doch noch hält sich das Bundeswirtschaftsministerium bedeckt.

Dabei wird im politischen Berlin ein Ansatz intensiv diskutiert, den die Unternehmensberatung Consentec im vergangenen Jahr im Rahmen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) vorstellte. Er firmiert unter dem Schlagwort "Strommarkt-plus".

Verpflichtung und Strafzahlung

Dieses Konzept sieht eine sogenannte Hedgingpflicht für Stromversorger vor. Heißt: Die Versorger werden dazu verpflichtet, sich gegen Preisrisiken abzusichern. Sie müssten also bei einer zentralen Stelle nachweisen, dass sie sich für einen bestimmten Lieferzeitraum ausreichend eingedeckt haben. Sollten sie sich unzureichend abgesichert haben, würde eine Pönalisierung oder Strafzahlung greifen.

Die Höhe der Verpflichtung könnte sich beispielsweise aus dem Stromabsatz eines Versorgers oder aus einer erwarteten und vorab festgelegten Spitzenlast ergeben.

Absicherung über Spike-Produkte

Versorger könnten sich über sogenannte Standard-Futures absichern, etwa über Jahresbänder, die auf dem Terminmarkt erhältlich sind. Dazu kämen sogenannte Spike-Produkte zur Absicherung von Hochpreisphasen.

Klassische Peak-Futures, die aus der alten Energiewelt stammen und gewöhnlicherweise alle Werktage eines Zeitraums von 8 bis 20 Uhr umfassen, wurden dabei von Consentec als "weniger [...] geeignet" erachtet, um Preisspitzen abzusichern.

Produkt für teuerste Stunden

Tatsächlich war es zuletzt bei viel Sonnenschein sogar so, dass nicht der Verbrauch der entscheidende Preisfaktor war, sondern die Erzeugung. Viel Solarstrom drückte die Großhandelspreise an der Kurzfristbörse zuletzt immer öfter in den Negativbereich. (Die ZfK berichtete.)

Aus Consentec-Sicht könnte ein Spike-Produkt als Terminmarktprodukt ausgestaltet werden, das spezifische Hochpreisstunden umfasst. Als Beispiel wird eine Absicherung des Preisniveaus für die teuersten Stunden der zugrunde liegenden Erfüllungsperiode genannt. Je nach Wahl der Stundenzahl wird ein solches Produkt als "gut passfähig" zu den Anforderungen von Spitzenlastkraftwerken und zur Absicherung von Preisspitzen gesehen.

Staatlicher Mindestpreis

Fraglich bleibt, ob eine rein marktbasierte Hedgingpflicht ausreichen würde, um den Bau neuer Kraftwerke anzureizen. Deswegen ergänzte Consentec sein Konzept um eine staatliche Preisabsicherung für Anbieter.

Der Staat bietet bestimmten Anbietern eine teilweise Erlösabsicherung durch das Angebot eines Mindestpreises für das Spike-Produkt. Dieser würde nur für Spitzenlastkraftwerke und andere flexible Anbieter gelten, also nur für Teilnehmer, die auch physische Anlagen nachweisen können. Das soll verhindern, dass Spike-Produkte rein spekulative Geschäfte werden.

Risikoverteilung zwischen Staat und Unternehmen

Ein Mindestpreis würde Einnahmen stabilisieren und als Verlustabsicherung für bestimmte Investitionen in flexible Kapazitäten wirken, schreibt Consentec. "Teile des Investitionsrisikos verbleiben aber bei Investoren, so dass Investitionen zu einem relevanten Teil auf Basis von marktlichen Anreizen ausgelöst werden." (aba)

Den ausführlichen Consentec-Foliensatz zum Konzept "Strommarkt-plus" finden Sie hier.

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