Deutschland

Klimaklagen gegen Niedersachsen und Baden-Württemberg

Die Deutsche Umwelthilfe reicht Klimaklagen gegen die Länder Niedersachsen und Baden-Württemberg ein. Niedersachsens Umweltminister Lies reagiert und will nachschärfen.
10.12.2021

Die Deutsche Umwelthilfe macht Druck auf mehrere Bundesländer ihre Klimaziele einzuhalten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen Klimaklagen gegen die Landesregierungen von Niedersachsen und Baden-Württemberg eingereicht. Die Kläger fordern Landesklimaschutzgesetze, die dem Pariser Klimaschutzabkommen und dem Grundgesetz entsprechen, wie es in einer Mitteilung der DUH am Donnerstag hieß. Die Organisation unterstütze damit nun in zehn Bundesländern Heranwachsende im Kampf für mehr Klimaschutz vor Gericht.

In Niedersachsen ziehen den Angaben zufolge fünf teilweise minderjährige Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer vor das Bundesverfassungsgericht. Das niedersächsische Klimaschutzgesetz enthalte keine ausreichenden Ziele, um die Treibhausgasemissionen ausreichend zu reduzieren, heißt es zur Begründung.

So wolle man in Niedersachsen die Klimaneutralität erst im Jahr 2050 erreichen, obwohl das Bundesklimaschutzgesetz dies für ganz Deutschland schon im Jahr 2045 vorsieht. «Statt die Energiewende und wirksamen Klimaschutz voranzutreiben, finanziert meine Landesregierung weiter die Erdgasindustrie und gefährdet so unsere Zukunft», sagte Beschwerdeführerin Emily Karius.

Lies will Gesetzesnovelle

Und DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner monierte: «Niedersachsen will "Klimaschutzland Nr.1" werden, plant aber neue Anlagen für klimaschädliches Flüssig-Erdgas, das häufig mit der besonders umweltbelastenden Fracking-Technik gewonnen wird.» Die Landesregierung müsse ihr Klimaschutzgesetz dringend nachbessern.

«Diese Verfassungsbeschwerde bestärkt uns nochmal in unserem Bestreben, im kommenden Jahr auch das niedersächsische Gesetz zu novellieren», sagte Umweltminister Olaf Lies (SPD). Die konkreten Ziele und der Weg dahin müssten noch diskutiert und konkretisiert werden. Die Ziele müssten noch wesentlich ambitionierter werden. Mehr Flächen für erneuerbare Energien, Photovoltaik auf allen Neubauten und eine beschleunigte Mobilitätswende seien unter anderem die wichtigen Themen, die noch einmal auf die Agenda kommen müssten.

 

Zusätzlich zu den vor dem Bundesverfassungsgericht eingereichten Beschwerden klagt die DUH in Baden-Württemberg vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim auf Erstellung des «Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts». Das Konzept hätte nach dem Gesetz bereits 2020 erstellt werden müssen, liege allerdings noch immer nicht vor.

«Klimaschutz ist auch Landessache. Die Klimaschutzgesetze in Baden-Württemberg und Niedersachsen sind unzureichend. Mit ihnen werden die Länder nicht in der Lage sein, ihren Anteil an der Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens zu erbringen», sagte Remo Klinger, der die Verfahren juristisch leitet.

In Baden-Württemberg unterstützt die DUH fünf teilweise minderjährige Beschwerdeführer bei ihrer Verfassungsbeschwerde. 2013 wurde ein Landesklimaschutzgesetz erlassen, das im Oktober 2021 novelliert wurde. Demnach will das Land bis 2040 Treibhausgasneutralität erreichen, bis 2030 sollen die Emissionen um mindestens 65 Prozent sinken.

Die eingereichten Verfassungsbeschwerden schließen an die Klima-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen das Bundesklimaschutzgesetz an. Damit geht die DUH gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen nun in zehn Bundesländern gegen mangelnden Klimaschutz vor: Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Sachsen. (dpa/lm)