Der Ausbau von Ökostrom-Anlagen in Deutschland soll Fahrt aufnehmen. Union und SPD haben sich auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt – gerade noch rechtzeitig, damit es zum Januar in Kraft treten kann. Wichtige Streitpunkte blieben allerdings offen. Ob der für 2030 angepeilte Ökostrom-Anteil noch höher liegen soll als bisher geplant und mit welchen Strommengen man dann rechnet, soll Anfang 2021 Thema werden.
Unter anderem einigten sie die Koalitionsfraktionen auf Unterstützung für ältere Wind- und Solaranlagen, die aus der Förderung fallen. Zudem soll der Verbrauch von selbst produziertem Solarstrom leichter werden als es Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) in seinem Entwurf vorgeschlagen hatte. Dieser sah schon vor, dass Kommunen, bei denen Windräder gebaut werden, davon stärker profitieren sollen – dabei soll es auch bleiben. Die wesentlichen Punkte nach der geplanten Reform im Überblick – nach Angaben aus Koalitionskreisen:
Ausbauziele auf erstes Quartal verschoben
Ausbauziele: Für den Ausbau von Solarstrom, Wind an Land und auf See sowie Strom aus Biomasse gibt es künftig detaillierte Ziele. Das hatte Altmaier in seinem Entwurf schon vorgesehen. Denkbar ist, dass diese Ziele nochmals nach oben geschraubt werden. Denn die EU hat sich gerade auf ein höheres Klimaschutz-Ziel für 2030 geeinigt – das dürfte auch für Deutschland Folgen haben. In den ersten drei Monaten des kommenden Jahres soll die Bundesregierung einen Vorschlag machen.
EEG-Umlage: Die Umlage zur Ökostrom-Förderung, die Bürger mit der Stromrechnung zahlen, wird schon ab 2021 über einen Zuschuss aus Steuermitteln abgesenkt. Wer erneuerbaren Strom erzeugt, bekommt für seine Anlagen 20 Jahre lang Fördergeld. Das soll sich eines Tages ändern - aber es dauert noch. Nach Angaben aus Koalitionskreisen könnte die Förderung von neuen Anlagen beendet werden, wenn spätestens 2038 der Kohleausstieg vollzogen ist. Auch dazu soll die Bundesregierung nun bald Vorschläge machen.
Keine Smart-Meter-Pflicht
Alte Anlagen: 2021 läuft für die ersten Anlagen die EEG-Förderung aus, weil sie älter werden als 20 Jahre. Die Branche hatte große Sorge, dass dann viele Anlagen vom Netz gehen, weil der Betrieb sich nicht mehr lohnt. Nun soll es Erleichterungen geben: Ältere Solaranlagen müssen vorerst nicht mit intelligenten Stromzählern teuer aufgerüstet werden. Die Smart-Meter-Pflicht gilt erst ab sieben kWp.
Betreiber von Windkraftanlagen bekommen pro Kilowattstunde vorerst den Marktwert des Stroms plus einen Cent. Über eine Verordnung soll für sie eine eigene, neue Förderung geschaffen werden, auf die Betreiber sich bewerben können – geringer und mit kürzerer Laufzeit, Details sind noch zu klären. Ziel der Koalition ist aber, dass alte Windräder nicht einfach weiterlaufen, sondern durch größere und leistungsstärkere ersetzt werden – man nennt das Repowering. Über verschiedene Gesetze soll das gefördert werden, etwa im Baurecht und im Naturschutzrecht.
Keine Ausschreibungspflicht für Dach-PV
Geld für Kommunen: Um Anwohnern den Bau von Windrädern in ihrer Näher schmackhafter zu machen, sollen Betreiber künftig den Kommunen anbieten können, 0,2 Cent pro Kilowattstunde an sie abzugeben. Gemeinden könnten dann also finanziell direkt von Windparks profitieren. Vergünstigte Stromtarife, die auch mal im Gespräch waren, stehen vorerst nicht auf der Agenda.
Solar auf dem Dach: Es soll günstiger werden, selbst produzierten Sonnenstrom zu verbrauchen. Dafür wurde die Leistung, ab der auf diesen Strom die Ökostrom-Umlage fällig wird, auf das Dreifache erhöht – auf 30 kW oder 30 kWh Jahresertrag. Betreiber von Anlagen zwischen 300 und 750 kW haben die Wahl, ob sie an Ausschreibungen teilnehmen und den Strom nicht selbst verbrauchen oder ob sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und dafür weniger Förderung wollen. Auch für Solarstrom auf Dächern von Mietshäusern soll es Vereinfachungen geben.
4-statt-6-Stunden-Regel
Mehr Markt: Wenn vier Stunden am Stück oder zu viel Strom produziert wird und die Preise an der Strombörse unter null fallen, soll künftig für den in dieser Zeit produzierten Strom keine EEG-Umlage gezahlt werden. Bisher galt das ab sechs Stunden. Das gilt erst mal nur für das kommende Jahr, danach wird eine Verschärfung geprüft.
Aus Sicht der Grünen im Bundestag geht all das nicht weit genug. "Das sind kleine Verbesserungen für die Energiewende, die aber nicht zu einem dringend notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien führen werde", sagte Fraktionsvize Oliver Krischer. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) kritisierte die Einigung als Sammlung "unzureichender und unausgegorener Formelkompromisse".
Finanzierungs- und Fördersystem reformieren
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) sieht "kleinteilige Verbesserungen, aber nicht den großen Wurf" und mahnt vor allem für große PV-Dachanlagen, dem Repowering von Windkraftanlagen und den Ausbauzielen weitere Nachbesserungen an.
SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch betonte, die SPD wolle mehr – möglichst noch vor der Wahl: "Die Ausbaupfade müssen angehoben werden", sagte er. Das ganze Finanzierungs- und Fördersystem müsse grundsätzlich reformiert werden. Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann (CDU) lobte, die Novelle schaffe mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie für viele kleinere Anlagenbetreiber.
Mit keinen wesentlichen Änderungen mehr zu rechnen
Laut Dominik Dicken, Pressereferent der SPD-Bundestagsfraktion, kam die Koalitionseinigung am Sonntagabend in einem längeren Gespräch zwischen Miersch und Linnemann sowie weiteren Fachpolitikern und Referenten zustande.
Trotz der ausstehenden Sitzung des federführenden Wirtschaftsausschusses am Dienstag sei mit keinen wesentlichen Änderungen mehr zu rechnen, so Dicken gegenüber der ZfK. Die nicht-öffentliche Ausschusssitzung am Dienstag wurde von 7:30 Uhr auf 18 Uhr verschoben.
Am Donnerstag zweite und dritte Lesung im Bundestag
Am Donnerstag beschließt dann der Bundestag in zweiter und dritter Lesung ab 9 Uhr über die Novelle. Am Freitag muss noch der Bundesrat abschließend zustimmen. Aller Voraussicht nach wird das Gesetz dann am 1. Januar 2021 in Kraft treten. (dpa/lm/hcn)



