Deutschland

Kommende Woche wieder neue KfW-Förderanträge für Sanierung möglich

Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat Milliarden für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) freigegeben. Immobilienverbände prüfen aber auch juristische Schritte gegen den Bund.
17.02.2022

Die freigegebenen Mittel gelten zunächst nur für die Förderung von Sanierungsarbeiten. Wann auch neue Anträge für die KfW-Förderung von Neubauten gestellt werden können, steht noch nicht fest.

Bürgerinnen und Bürger in Deutschland können ab kommender Woche wieder neue Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren stellen. Der Haushaltsausschuss des Bundestags gab am Mittwoch 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) frei und ermöglichte damit eine Wiederaufnahme der kurzzeitig gestoppten Sanierungsförderung, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag) berichtete.

Kreise des Wirtschaftsministeriums bestätigten der Deutschen Presse-Agentur die Informationen. Ab welchem Tag genau Bürger die neuen Anträge stellen können, war zunächst unklar. Bevor das Geld ausgezahlt werde, müsse zwar noch das Bundesfinanzministerium zustimmen, das sei aber eine reine Formalie.

 

Bund droht nach KfW-Förderstopp Klagewelle

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank im Januar kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt. Nach scharfem Protest aus der Wohnungsbranche verkündete das Ministerium, dass vor dem 24. Januar eingegangene Anträge doch noch bearbeitet werden.

Damit fehlte Wohnungsunternehmen und Bauherren aber immer noch eine Woche, um Anträge fristgerecht einzureichen, denn ursprünglich hätte das sogenannte EH55-Programm am 31. Januar auslaufen sollen. EH55 bedeutet, dass die Gebäude nur 55 Prozent der Energie eines Standardhauses verbrauchen.

Auf den Bund könnte deshalb nach der Kürzung seiner Wohnungsbauförderung eine Klagewelle von Genossenschaften und anderen Wohnungsunternehmen zurollen. Der bayerische Wohnungswirtschaftsverband VdW riet seinen 490 Mitgliedsunternehmen, Schadenersatzforderungen rechtlich prüfen zu lassen, ebenso wie am Vortag der norddeutsche Schwesterverband VNW.

Zahlreiche Wohnungen können ohne Fördermittel nicht gebaut werden

Grund sind die «versunkenen Kosten» - die Unternehmen haben bereits Millionen für die Planung neuer Wohnungen ausgegeben, die ohne Fördermittel wahrscheinlich nicht gebaut werden können. Auch der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) prüft rechtliche Schritte wegen des Förderstopps.

Der um eine Woche vorgezogene Förderstopp bedeutet laut VdW, dass in Bayern mindestens 535 Wohnungen nicht gebaut werden können. «Die Wohnungsunternehmen haben langfristig geplant und bereits 9,4 Millionen Euro in diese Neubauprojekte investiert», sagte Verbandsdirektor Hans Maier.

Die Entscheidung des Haushaltsausschusses bedeutet allerdings nicht, dass das gesamte Förderprogramm kommende Woche wieder aufgenommen wird. Die freigegebenen Mittel gelten zunächst nur für die Förderung von Sanierungsarbeiten. Wann auch neue Anträge für die KfW-Förderung von Neubauten gestellt werden könnten, stehe noch nicht fest, hieß es aus Kreisen. (dpa/hoe)