Was tun, wenn das Erdgas aufgrund eines Lieferstopps knapp wird? Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierfür einen Gesetzentwurf zum sogenannten „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ vorgelegt, der eine Pönale vorsieht, dass Erdgas im Fall einer Knappheit für die Stromerzeugung verringert oder gar nicht mehr eingesetzt werden darf. Mit dieser Regelung soll dann das Gas eingespart werden. Der Vorstoß des Ministeriums sorgt für Unmut: Verbände wie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisieren die geplante Regelung.
VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßt zwar den Vorstoß, dass die Bundesregierung sich auf eine Gasmangellage vorbereiten möchte. Denn die Sorge vor den erheblichen ökonomischen und gesellschaftlichen Auswirkungen einer solchen Lage treibe auch die Kommunalwirtschaft um. „Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedoch vollkommen ungeeignet, um darauf angemessen zu reagieren“, lässt er sich in einem Pressestatement kritisch aus.
"Es besteht keine Notwendigkeit der Abschaltung"
Im Gesetzentwurf wird auch die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und deren Abschaltung miteinbezogen. "Bis heute sind die geminderten Gaslieferungen aus Russland durch höhere Lieferungen aus Norwegen, Holland usw. ausgeglichen worden. Zurzeit werden die Gasspeicher gefüllt und es besteht daher keine Notwendigkeit, hochflexible KWK-Anlagen abzuschalten", heißt es in dem B.KWK-Pressestatement.
Preise würden nach oben klettern
Die Abschaltung der KWK drohe die sichere Wärmeversorgung der privaten Haushalte und geschützten Kunden zu gefährden. Zudem entzöge die Pönale der Technologie ihre wirtschaftliche Grundlage, so Liebing. Der B.KWK weist zudem die sich verschärfende Marktsituation hin, wenn neben der Kommunalwirtschaft auch Eigenversorger aus der Industrie ihre KWK-Anlagen abschalten müssten.
Sowohl kommunale Unternehmen als auch die Industrie wären stattdessen gezwungen alternative Brennstoffe oder Strom vom Markt einzukaufen. Beide Verbände sehen in dem Fall steigende Preise auf die Unternehmen und auf die Endverbraucherinnen und -verbraucher zukommen. „Das kann angesichts der ohnehin schon hohen Energiekosten niemand wirklich wollen“, so Liebing weiter.
Nachbesserung gefordert
Die Verbände fordern deshalb Nachbesserungen. „Sollte der Gesetzgeber dennoch an der Pönalisierung festhalten, muss insbesondere zwingend im Gesetz definiert werden, wie die auslösende Störung oder Gefährdungssituation beschaffen sein soll – etwa geknüpft an die Ausrufung der Alarmstufe im Notfallplan Gas“, betont der VKU-Chef. Sein Fazit: „Für diesen Gesetzentwurf gilt: Gut gemeint, ist noch lange nicht gut gemacht. Der hier vorgeschlagene Weg führt in eine energiepolitische Sackgasse.“ Der B.KWK hat noch einmal gesondert die aus seiner Sicht verbesserungswürdigen Punkte aufgelistet.
BDEW ist optimistisch gestimmt
Der BDEW geht indes davon aus, dass eine Präzisierung des Gesetzentwurfes auch im Sinne des Bundesministeriums sei, heißt es in einem Pressestatement. „Nicht erst seit Beginn des Angriffskriegs gegen die Ukraine befinden wir uns als Energiewirtschaft in einem sehr engen und vertrauensvollen Austausch mit den politisch Verantwortlichen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch bei diesem Gesetz gemeinsam eine Lösung finden, die einen möglichen Gasmangel schlüssig und seriös regelt und zeitgleich Märkte und Kunden nicht weiter verunsichert“, so BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff. (gun)
