KWK-Abschaltung bei Gasknappheit wäre eine "energiepolitische Sackgasse"
![](/fileadmin/_processed_/4/e/csm_KWK_Waerme_Strom_c_XtravaganT_AdobeStock_729a7eef2f.jpg 320w, /fileadmin/_processed_/4/e/csm_KWK_Waerme_Strom_c_XtravaganT_AdobeStock_9f43fe10ae.jpg 480w, /fileadmin/_processed_/4/e/csm_KWK_Waerme_Strom_c_XtravaganT_AdobeStock_c1558c846d.jpg 640w, /fileadmin/_processed_/4/e/csm_KWK_Waerme_Strom_c_XtravaganT_AdobeStock_dc1cd599e2.jpg 784w, /fileadmin/_processed_/4/e/csm_KWK_Waerme_Strom_c_XtravaganT_AdobeStock_65cb69dcff.jpg 912w, /fileadmin/_processed_/4/e/csm_KWK_Waerme_Strom_c_XtravaganT_AdobeStock_226223b117.jpg 1024w, /fileadmin/_processed_/4/e/csm_KWK_Waerme_Strom_c_XtravaganT_AdobeStock_e74068ca4a.jpg 1440w)
Der Vorstoß des Ministeriums sorgt für Unmut: Verbände wie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisieren die geplante Regelung.
Was tun, wenn das Erdgas aufgrund eines Lieferstopps knapp wird? Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierfür einen Gesetzentwurf zum sogenannten „Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz“ vorgelegt, der eine Pönale vorsieht, dass Erdgas im Fall einer Knappheit für die Stromerzeugung verringert oder gar nicht mehr eingesetzt werden darf. Mit dieser Regelung soll dann das Gas eingespart werden. Der Vorstoß des Ministeriums sorgt für Unmut: Verbände wie der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisieren die geplante Regelung.
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