Macher der deutschen Energiepolitik unter sich: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (rechts) mit Staatssekretär Philipp Nimmermann. (Archivbild)

Macher der deutschen Energiepolitik unter sich: Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (rechts) mit Staatssekretär Philipp Nimmermann. (Archivbild)

Bild: © Sven Hoppe/dpa

Es scheint, als müsste sich die Energiebranche noch ein bisschen länger gedulden, ehe das Bundeswirtschaftsministerium eine Novelle des Kraft-Wärme-Koppplungsgesetzes, kurz KWK-Gesetz, vorlegt und einen neuen Fernwärmegipfel terminiert.

Philipp Nimmermann, Staatssekretär im grün geführten Bundeswirtschaftsministerium, erläuterte bei einer Veranstaltung von VKU, VDMA und Energate, dass es sinnvoller sei, sich bis Sommer zuerst auf einen Kapazitätsmechanismus zu einigen. Darauf aufbauend könne dann die Neufassung des KWK-Gesetzes kommen.

KWK-Gesetz läuft 2026 aus

Zugleich erklärte er, dass sich sein Ministerium schon jetzt damit beschäftigen müsse. Das aktuelle KWK-Gesetz ist bis 2026 befristet.

Bei einer Branchenveranstaltung Anfang des Monats hatte Nimmermanns Chef Robert Habeck noch bis zum Sommer erste Eckpunkte zum KWK-Gesetz in Aussicht gestellt. Der Grünen-Politiker wollte sich jedoch nicht festlegen, ob eine Neufassung noch in dieser Legislaturperiode gelinge.

Kapazitätsmarkt: Nimmermann nennt drei Optionen

Nimmermann wiederum blieb vage, wie der in der Ampel-Koalition vereinbarte Kapazitätsmechanismus am Ende aussehen werde. Dieser Prozess werde "ergebnisoffen" geführt. Als Möglichkeiten nannte er ein "rein privatwirtschaftliches" Modell, eine "Hedgingpflicht" und einen "zentralen Kapazitätsmarkt". Zugleich unterstrich er, dass der Kapazitätsmechanismus – wie koalitionsintern vereinbart – ab 2028 operativ sein soll.

Die Prioritäten seines Ministeriums bei einer Neufassung des KWK-Gesetzes erläuterte Nimmermann nicht näher. Nur so viel: Wenn der Kapazitätsmechanismus feststehe, müsse man auch darüber reden, was das für die Kraft-Wärme-Kopplung bedeute. "Das ist eben auch Teil dieses Kapazitätsmechanismus und da werden wir, glaube ich, auch Antworten liefern wollen und müssen."

KWK-Gesetz: "Fortsetzung und wenig Anpassung"

Wie stark das KWK-Gesetz geändert werden muss, darüber klaffen die Meinungen teilweise weit auseinander. "Fortsetzung und wenig Anpassung" wünschte sich Ulrich Liebenthal, Strategie- und Systemplanungsleiter bei den Hamburger Energiewerken. Denn jede Neujustierung würde eine Verzögerung bedeuten.

Deutlich mehr Änderungen sind für Uta Weiß, Wärmenetzexpertin beim Forschungsinstitut Agora Energiewende, denkbar. Die Kraft-Wärme-Kopplung müsse aus der Grund- und Mittellast herauskommen und stärker Lastspitzen im Strombereich abdecken oder an sehr kalten Tagen als Back-up einsetzbar sein, sagte sie. Diese neue Rolle müsse sich im neuen Gesetz widerspiegeln. Dabei müsse man auch über die Finanzierung nachdenken, wenn die Zahl der Volllaststunden sinken würde.

Fernwärmegipfel "Ende des Jahres"

Staatssekretär Nimmermann äußerte sich bei seinem Vortrag auch zum Fernwärmegipfel. Während Minister Habeck Anfang des Monats noch einen Termin vor oder nach den Sommerferien in Aussicht gestellt hatte, sagte der Spitzenbeamte, das Treffen zwischen Branche und Politik sei für "Ende des Jahres" geplant. (aba)

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