Deutschland

Wie die Ökobranche die Reform der Strom-Kennzeichnungspflicht sieht

Das Bundeswirtschaftsministerium will für Kunden mehr Transparenz schaffen. Warum Ökoanbieter wie Lichtblick den Vorstoß begrüßen.
09.02.2021

Lichtblick und Co. erhoffen sich durch den Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministerium mehr Klarheit, wenn es um Ökostromprodukte geht.

Die Öko-Energieversorger Lichtblick, Elektrizitätswerke Schönau, Naturstrom und Greenpeace-Energy begrüßen die Neuregelung der Stromprodukt-Kennzeichnung, die das Bundeswirtschaftsministerium plant.

Wie aus einem Referentenentwurf zur Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes hervorgeht, sollen Versorger auf Stromrechnungen ihren tatsächlichen Energieeinkauf transparenter darstellen. Zudem soll das Umweltbundesamt die Richtigkeit der Stromkennzeichnungen effektiver prüfen können.

Kennzeichnungspflicht wichtiger Faktor

Lichtblick und Co. kritisieren, dass aktuell auf jeder Stromrechnung zwar ein großer Anteil Ökostrom ausgewiesen sei. Dabei kaufe der Versorger für seine Kunden viel weniger oder sogar gar keinen Strom aus erneuerbaren Energien ein.

Grund dafür sei die geltende Kennzeichnungspflicht, die Angaben zum Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert vermische, wie viel EEG-Strom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlagen finanzierten. So sei nicht ersichtlich, ob der verbrauchte Strom aus Kohle, Atom oder erneuerbaren Energien stamme.

"Beim Strom muss draufstehen, was drin ist"

"Herkömmliches Fleisch darf auch nicht als Bio-Fleisch gekennzeichnet werden", mahnt Ralf Schmidt-Pleschka, Koordinator für Klima- und Energiepolitik. "Auch beim Strom muss künftig draufstehen, was drin ist. Wir freuen uns, dass die Bundesregierung jetzt aktiv wird."

Auch Peter Ugolini-Schmidt, energiepolitischer Sprecher der Elektrizitätswerke Schönau, kann dem Referententwurf viel Positives abgewinnen. "Mit der neuen Ausgestaltung des Unternehmensmixes würde künftig auf jeder Rechnung klarer, woher der Versorger seinen Strom bezieht", sagt er. "Kein Anbieter kann sich dann mehr mit fiktivem EEG-Strom grünwaschen." (ab)