Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) kritisiert die geplante Umsatzsteuerentlastung auf Gas scharf: „Die Pläne sind nichts weiter als eine Nebelkerze! Denn für wichtige Akteure und Betroffene kann nach dem derzeitigen Gesetzesstand die Umsatzsteuer nicht gesenkt werden, das ist momentan steuerlich nicht möglich.“
„Beabsichtigt ist die Einführung des ermäßigten Steuersatzes ausschließlich auf Gaslieferungen“, kommt die Erläuterung aus dem Haus des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) auf ZfK-Nachfrage. Für die Lieferung von (bspw. Fern-)Wärme sei das bisher nicht geplant. „Rund 20 bis 25 Prozent des Wohngebäudebestands werden jedoch aus Wärmenetzen mit Wärme versorgt“, ergänzt Rüdiger Lohse, Geschäftsführer von der DENEFF EDL_HUB.
Die Lösung ist...
So fordert der VKU zwar, dass auch für Strom- und Wärmelieferungen der ermäßigte Umsatzsteuersatz eingeführt werde. „Aktuell ist jedoch nicht absehbar, ob das kommt. Für die Leistung von Energiedienstleistern gilt das gleiche, wobei es hier gegebenenfalls auch europarechtliche Hürden für die Einführung des ermäßigten Steuersatzes geben würde.“ Kunden von Wärmeversorgern oder Energiedienstleistern profitieren von der geplanten Maßnahme nicht. Und sie profitieren auch dann nicht, wenn die Wärmeerzeugung gasbasiert ist.
Es gibt auch keinen Vorteil aus der Senkung des Steuersatzes für Gaslieferungen, den Wärmeversorger oder Energiedienstleister an ihre Kunden „weiterreichen“ könnten. Denn zwischen zwei Unternehmen wie zwischen dem Gaslieferanten und dem Wärmeversorger verhält sich die Umsatzsteuer immer ergebnisneutral, da der Wärmeversorger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. „Daher kann der ermäßigte Steuersatz auch nicht weitergereicht werden“, heißt es vom VKU.
Gelöst werden könne das Problem dadurch, dass auch für die Lieferung von Wärme der ermäßigte Steuersatz eingeführt werden würde. Dafür werben die drei Akteure weiter.
Entlastungspakete forcieren zu wenig einkommensschwache Haushalte
Jörg Lange vom Verein Klimaschutz im Bundestag bemängelt grundsätzlich, „dass die Bundesregierung, wie bei allen Entlastungspaketen zuvor den notwendigen sozialen Ausgleich für steigende Energiepreise grundsätzlich neu bemessen“ verpasst. Man könne diese zielgerichtet am Einkommen bemessen und exemplarisch über die Steuer-ID auszahlen. Viele der Maßnahmen würden „mit der Gießkanne“ erfolgen und nicht einkommensschwache Haushalte adressieren. (gun)



