Unter Blindleistung versteht man die zusätzlich zur Wirkleistung, also dem tatsächlichen Verbrauch, bestehende Netzleistung.

Unter Blindleistung versteht man die zusätzlich zur Wirkleistung, also dem tatsächlichen Verbrauch, bestehende Netzleistung.

Bild: © Maciej Bledowski/AdobeStock

Der aktuelle Netzentwicklungsplan (NEP) enthält Szenarien für die Jahre 2037 und 2045 und beschreibt erstmals ein Stromübertragungsnetz für ein klimaneutrales Energiesystem. Die BNetzA hat mehr Maßnahmen bestätigt, als die ÜNB im zweiten Entwurf vorgesehen hatten.

«Dieser Netzentwicklungsplan zeigt erstmals, welches Stromnetz wir für die Energiewende brauchen», sagte der Präsident der Behörde, Klaus Müller, laut einer Mitteilung. Alle von den vier Übertragungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Projekte seien sorgfältig geprüft worden. «Für ein klimaneutrales Stromsystem brauchen wir bis 2045 in erheblichem Umfang zusätzliche Stromleitungen», betonte er. Im Netzentwicklungsplan seien lediglich die Anfangs- und Endpunkte der Leitungen festgelegt worden. «Der genaue Verlauf der Leitungen steht noch nicht fest, sondern wird in weiteren Verfahrensschritten festgelegt.»
 

Die Pläne im Detail

Die fünf neuen Leitungen, sogenannte Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsverbindungen mit einer Leistung von jeweils zwei Gigawatt, sollen unter der Bezeichnung DC32 von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern, von Niedersachsen nach Hessen (DC35), von Niedersachsen nach Sachsen (DC40), von Niedersachsen nach Baden-Württemberg (DC41) und von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg (DC42) verlaufen. Hinzu kommen zwei weitere HGÜ-Verbindungen als Erweiterungen zweier Projekte. Sie tragen die Bezeichnungen DC40plus und DC42plus und sollen ebenfalls eine Leistung von jeweils zwei Gigawatt haben. Darüber hinaus enthält der neue NEP im Vergleich zum aktuellen Bundesbedarfsplan 116 zusätzliche Wechselstromverbindungen.

Die Bundesnetzagentur hat auch ein Projekt mit der Bezeichnung P540 aufgenommen, das eine Wechselstromleitung zwischen Thüringen und Bayern vorsieht. Ihre Berechnungen hätten ergeben, dass zusätzliche Übertragungskapazitäten zur Versorgung Bayerns benötigt würden. Deshalb hätten die Übertragungsnetzbetreiber das Vorhaben nachgereicht.

Darüber hinaus hat die Bonner Behörde 21 Offshore-Netzanbindungssysteme (ONAS) neu bestätigt. Um On- und Offshore-Projekte optimal zu bündeln, wurde ein Projekt mehr bestätigt als im zweiten NEP-Entwurf vorgesehen. Darüber hinaus wurde der Bedarf für zahlreiche neue Wechselstromleitungen sowie Um- und Neubauten von Umspannwerken bestätigt.

Hintergrund

Der Ausbau des Übertragungsnetzes soll mittel- bis langfristig dazu beitragen, die hohen Kosten für Redispatch-Maßnahmen zu reduzieren, indem mehr Strom von den Erzeugungszentren zu den Verbrauchszentren transportiert werden kann. Der Ausbau der Umspannwerke dient dazu, immer mehr dezentral und regional erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien von den Verteilnetzbetreibern aufzunehmen und abzutransportieren.

Er dient auch der Deckung der prognostizierten Laststeigerungen durch die Sektorenkopplung von Wärme und Verkehr. Darüber hinaus werden in den Umspannwerken zahlreiche neue Betriebsmittel zur Frequenz- und Spannungshaltung benötigt, um einen sicheren Netzbetrieb zu gewährleisten.

Ausbau kostet bis 2045 rund 320 Milliarden Euro

Die Gesamtkosten aller geplanten Ausbaumaßnahmen bis 2045 bezifferte die Behörde am Freitag auf rund 320 Milliarden Euro. Alle Kosten werden grundsätzlich über die Netzentgelte auf alle Stromkunden umgelegt. «Alle Kosten werden über Jahrzehnte abgeschrieben, so dass jedes Jahr nur entsprechend geringere Anteile in die Netzentgelte einfließen», erklärte eine Sprecherin.

Für den Netzausbau an Land umfasst der neue NEP Strom im Vergleich zum bestehenden Bundesbedarfsplan rund 4.800 Kilometer neue Leitungen sowie rund 2.500 Kilometer Verstärkung bestehender Verbindungen.

Grundlage für den Bundesbedarfsplan

Der bestätigte Netzentwicklungsplan dient als Grundlage für den Bundesbedarfsplan. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) stellt der Gesetzgeber die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf der darin enthaltenen Vorhaben verbindlich fest. Das BBPlG ist der gesetzliche Auftrag an die Übertragungsnetzbetreiber, diese Vorhaben umzusetzen.

Aktuelle politische Entscheidungen, wie z.B. die CO2-Speicherung (CCS) und die damit verbundenen veränderten Rahmenbedingungen, werden in die zukünftige Berechnung des notwendigen Netzausbaubedarfs einfließen. Die vier ÜNB erarbeiten derzeit gemeinsam den Szenariorahmen für den NEP 2025, der wiederum die Zieljahre 2037 und 2045 in den Blick nimmt. Der Entwurf muss bis zum 30. Juni 2024 bei der Regulierungsbehörde eingereicht werden.

Intensivere Zusammenarbeit mit den Fernleitungsnetzbetreibern

Die Strom-, Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen müssen in Zukunft weiter zusammenwachsen und ihre Planung muss zunehmend aufeinander abgestimmt werden. Deshalb intensivieren die ÜNB ihre Zusammenarbeit mit den Gasfernleitungsnetzbetreibern (FNB). Der Ausbaubedarf der Strom- und Gasnetze wird ab diesem Jahr in einem abgestimmten Zeitplan erarbeitet.

Auf der Plattform https://infrastrukturbedarf-abfrage-nep.de/ können Großverbraucher ihren Strom-, Gas- und Wasserstoffbedarf angeben. Diese Angaben werden von den FNB und ÜNB für die bedarfsgerechte Planung der Strom- und Gasinfrastruktur bis zum 22. März benötigt, damit sie in den nächsten NEP einfließen können. (sg)

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