Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD).

Bild: © Sina Schuldt/dpa

Niedersachsens Landesregierung will die Förderabgabe für Erdöl und Erdgas deutlich senken. Das geht aus einem Antrag von Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) hervor, über den der Landtag noch im Januar entscheiden soll.

Die Änderung soll demnach einen Rechtsstreit mit den Öl- und Gasunternehmen über die Höhe der Abgabe ausräumen.

Niedersachsen müsste 2020 30 Mio. erstatten

Vom Jahr 2022 an soll die Abgabe auf Erdöl von 18 auf zehn Prozent sinken, die auf Erdgas von 27 auf zehn Prozent. Für das Jahr 2020 sollen die Unternehmen rückwirkend komplett von der Abgabe befreit werden, in diesem Jahr soll sie fünf Prozent betragen. Zuerst hatten die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" und der NDR darüber berichtet.

Dem Landeshaushalt gingen damit Millionenbeträge verloren: Für 2020 sind dem Regierungsantrag zufolge etwa 30 Millionen Euro zu erstatten. In den Jahren ab 2022 dürften die jährlichen Einnahmen knapp 20 Millionen Euro niedriger liegen als erwartet.

"Verspätetes Weihnachtsgeschenk an Industrie"

Die Summen sind allerdings von der Entwicklung der Fördermengen und Preise abhängig. Die Förderabgabe geht zu 61 Prozent an den Landeshaushalt Niedersachsens. Der Rest fließt in den Finanzausgleich von Bund und Kommunen.

Die Grünen kritisierten die Senkung der Abgabe. "SPD und CDU fallen vor der Förderindustrie auf die Knie und wollen jetzt mal eben die niedersächsischen Öl- und Gasvorkommen verramschen", sagte die Grünen-Abgeordnete Imke Byl. Ihr Parteifreund Stefan Wenzel nannte die Pläne ein "verspätetes Weihnachtsgeschenk an die Industrie".

Rechtsstreit zwischen Niedersachsen und Förderunternehmen

Hintergrund des Rechtsstreits zwischen dem Land Niedersachsen und Förderunternehmen ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von Ende 2018 über Öl- und Gasabgaben, die über den vom Bund festgelegten Regelsatz von 10 Prozent hinausgehen.

Das Ziel, die staatlichen Einnahmen zu erhöhen, rechtfertigt demnach keine höhere Abgabe als den Regelsatz. Mehrere Unternehmen hätten vor dem Hintergrund dieses Beschlusses die niedersächsischen Abgabebescheide für die Jahre 2013 bis 2018 angefochten, heißt es in dem Regierungsantrag. (dpa/ab)

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