Deutschland

NRW unterstützt Mieterstrom mit 10 Mio. Euro

Erneuerbare Energien ausbauen, das Klima schützen und gleichzeitig die Stromkosten senken - dafür will ein neues Förderprogramm in Nordrhein-Westfalen Anreize setzen.
04.07.2023

Die Landesregierung NRW will Mieterstrom-Projekte unterstützen. (Symbolbild)

Mit zehn Millionen (Mio.) Euro soll sogenannter Mieterstrom in Nordrhein-Westfalen (NRW) gefördert werden, der von Solaranlagen auf Wohnhausdächern erzeugt und dort direkt verbraucht wird. Das Landesprogramm soll die Installation und vorbereitende Dacharbeiten für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden mit gefördertem Wohnraum unterstützen. Das kündigte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Dienstag in Düsseldorf an.

Dafür können demnach Zuschüsse bis zu 2500 Euro gezahlt werden. Modernisierungen werden mit bis zu 5000 Euro gefördert. Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes. Das Programm will für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und andere gemeinwohlorientierte Wohnungsmarkt-Akteure Anreize setzen. Das sei "gut fürs Klima und den Geldbeutel von Mietern", betonte Scharrenbach.

Direkt oder über Stromanbieter

Bei dem Modell produziert der Vermieter Strom lokal am Haus und verkauft ihn direkt oder über einen Stromanbieter an seine Mieter. Damit würden die Anlagen des Vermieters profitabler und die Stromkosten für die Mieter sinken. Dies steigere die Akzeptanz für klimagerechtes Bauen und Wohnen, argumentierte die CDU-Politikerin. "Anreize statt Verbote ist unser Kompass."

Die Förderung kann bei den Bewilligungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte beantragt werden. Der "Zuschuss Mieterstrom NRW 2023" kann für alle entsprechenden Neubauvorhaben und Modernisierungen gewährt werden, die mindestens eine geförderte Wohneinheit umfassen. Auch für Bauvorhaben, die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW vor 2023 erhalten hätten, könne noch ein Zuschuss beantragt werden, erklärte das Ministerium.

Die zehn Mio. Euro werden aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Krisensituation zur Verfügung gestellt. (dpa/jk)