Das Startup Installion wurde 2019 gegründet und setzt über seine digitale Plattform Montagearbeiten von Photovoltaiksystemen, E-Ladeboxen und Speichern um.

Das Startup Installion wurde 2019 gegründet und setzt über seine digitale Plattform Montagearbeiten von Photovoltaiksystemen, E-Ladeboxen und Speichern um.

Bild: © Installion

Der nordrhein-westfälische Landtag hat eine Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. Für den Gesetzentwurf der Landesregierung stimmten die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen. Die Opposition aus SPD, FDP und AfD stimmte geschlossen dagegen.

Mit der Neufassung der Bauordnung sollen der Ausbau der erneuerbaren Energien und Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden. Emissionen bei Gebäuden sollen eingespart werden. Auch das Bauen mit Holz wird künftig unterstützt. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Abstand von Windrädern

So werden die bauaufsichtliche Verfahren für Windkraftanlagen vereinfacht. Vorgaben, die über EU-Recht hinausgehen, werden künftig vom Baurecht in NRW nicht mehr verlangt.

Der Abstand von Windrädern zu Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden soll sich künftig nur noch nach 30 Prozent ihrer größten Höhe statt bisher 50 Prozent ihrer Höhe richten. Auf Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten richten sich die Abstände nach 20 Prozent ihrer Höhe.

Neue Solarpflichten

Die baurechtlichen Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern zu Nachbargrundstücken fallen weg. Für neue Nichtwohngebäude soll ab 1. Januar 2024 eine Solaranlagenpflicht gelten, für neue Wohngebäude ein Jahr später. Entscheidend ist der Tag des Eingangs des Bauantrags. Die meisten Bauherren von neuen Ein- und Zweifamilienhäusern bestücken ihre Dächer schon heute freiwillig mit Photovoltaik.

Auch für Wärmepumpen soll es keine Mindestabstände zu Nachbargrundstücken mehr geben. Gleichwohl müssen die Pumpen leise sein: Die Lärmvorgaben bleiben unverändert.

Erleichterungen bei Wasserstoff

Kleinere Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff werden nicht dem Baurecht unterstellt werden, sondern "verfahrensfrei". Voraussetzung ist, dass der Wasserstoff dem Eigenverbrauch dient. Dies gilt auch für Gasspeicher bis 20 Kilogramm Volumen.

Außerdem sind Erleichterungen bei Baugenehmigungen ein Schwerpunkt des Gesetzes. So sollen Bauanträge künftig als Mail eingereicht werden können und nicht mehr nur in Papierform in mehrfacher Ausführung. Auch das Umbauen und die Umnutzung älterer Gebäude soll vereinfacht werden. (jk mit dpa)

Lesen Sie dazu auch:Kein Mindestabstand: Wende für den Windausbau in NRW?

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