Die nächste Bioenergie-Ausschreibung steht vor der Tür. Zwei Mal im Jahr ist es soweit, das erste Mail im April, die zweite Runde folgt im Herbst. Die Bundesnetzagentur hat nun die Gebotshöchstwerte für beide Ausschreibungsrunden bekannt gegeben. Neuanlagen dürfen sich über eine Erhöhung freuen, für Bestandsanlagen bleibt die Zukunft unsicher.
Die Gebotshöchstwerte für neu zu bauende Anlagen wurde für dieses Jahr von 17,67 auf 19,43 Cent pro kWh angehoben. Projektierer von Biomethan-Anlagen können bis zu 21,03 Cent pro kWh an Vergütung bekommen, und damit knapp zwei Cent mehr pro kWh als 2023. Die maximale Vergütung für Biomasse-Bestandsanlagen bleibt hingegen bei 19,83 Cent pro kWh.
Positives Signal, aber für Bestandsanlagen gibt es kaum Perspektiven
Aus Sicht von Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie sei die Anpassung der Höchstwerte ein positives und wichtiges Signal an die Branche, allerdings würden auch Bestandsanlagen dringend eine wirtschaftliche Perspektive benötigen, um ein Abschalten zu vermeiden. Im Hauptstadtbüro Bioenergie bündeln drei Bioenergieverbände und der deutsche Bauernverband ihre Kompetenzen und Ressourcen in der Energiepolitik.
Die BNetzA selbst hätte laut Rostek erkannt, dass der aktuelle Höchstwert für bestehende Anlagen deutlich unterhalb der Stromgestehungskosten liegen würde, dennoch nehme sie keine Anpassung vor. Dabei seien die Investitions- und Betriebskosten für Bioenergieanlagen im Zuge von Inflation und gestiegenen Zinsen stark gestiegen.
Starke Überzeichnung ist Angst vor dem Aus geschuldet
Die starke Überzeichnung der vergangenen Ausschreibungsrunden sei kein Ausdruck ausreichender Gebotswerte, sondern der Befürchtung vieler Anlagenbetreiber geschuldet, aufgrund des geringen Ausschreibungsvolumens künftig gar keinen Zuschlag mehr zu bekommen, so die Leiterin des Verbandes weiter.
Rostek appelliert vor diesem Hintergrund: „Nun muss der Gesetzgeber grundsätzliche Nachbesserungen im EEG vornehmen. Denn nach wie vor ist das Volumen im reguläre Biomassesegment viel zu klein. Diese Situation führt dazu, dass viele der bestehenden Biogasanlagen keinen Zuschlag bekommen und damit aus der EEG-Vergütung fallen. Diese Anlagen werden dann stillgelegt. Zugleich gibt es nur wenige Neuanlagen, die sich um eine Vergütung bewerben. Die Folge ist, dass der bestehende Anlagenpark an verlässlichen erneuerbaren Kraftwerken sukzessive stillgelegt wird, während an andere Stelle mit Milliardeninvestitionen Gaskraftwerke errichtet werden, die mit fossilem Frackinggas betrieben werden.“
500 MW in zwei Runden
In der kommenden Biomasse-Ausschreibung am 2. April werden knapp 240 MW ausgeschrieben. Insgesamt umfassen beide Gebotstermine dieses Jahr zusammen 500MW. (lm)



