Deutschland

OVG-Entscheidung: RWE darf abbaggern - Proteste angekündigt

Seit Wochen haben Klimaschützer, Politik, Polizei und der Betreiber des Braunkohletagebaus auf diese Entscheidung gewartet. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in NRW sie verkündet. Es drohen Proteste.
28.03.2022

Der Konzern RWE darf ein Grundstück am Braunkohletagebau Garzweiler abbaggern und dafür Vorbereitungsmaßnahmen treffen.

Der Tagebaubetreiber RWE Power darf ein Grundstück am Braunkohletagebau Garzweiler abbaggern und dafür Vorbereitungsmaßnahmen treffen. Diesen Beschluss veröffentlichte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montag und wies den Eilantrag eines Hofbesitzers und zweier Mieter in dem Örtchen Lützerath am Rand des Tagebaus zurück. Sie hatten sich vergeblich gegen Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg gewandt, mit denen die RWE Power AG vorzeitig in den Besitz der Grundstücke eingewiesen wurde. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Aachen einen Antrag auf einen vorläufigen Räumungsstopp…

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