In dieser Woche wird der Bundestag abschließend über verschiedene energiepolitische Gesetzentwürfe zur Vorbereitung auf eine Gasmangellage beraten, wozu auch das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz gehört. In diesem wurde bisher vorgesehen, die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen bei einer Gasmangellage zu pönalisieren. Nun soll diese Formulierung laut ZfK-Informationen gekippt werden.
Parlamentarische Beratungen sollen dahingehend eine Einigung erzielt haben, dass die KWK – solange sie auch der Wärmeproduktion dient – außen vorgelassen werden soll.Die Änderungen finden Sie hier.
„Der heute veröffentlichte Entwurf des Kraftwerkebereithaltungsgesetzes sieht – wie von uns gefordert – keine Pönalen für die Stromerzeugung mit Erdgas vor. Die Gaswirtschaft begrüßt dies ausdrücklich“, so Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas, auf ZfK-Anfrage. Die hohen Beschaffungspreise für Gas würden auch ohne „künstliche Markteingriffe durch den Gesetzgeber“ für eine Verschiebung im Strommix sorgen.
„Zudem kommt, dass etwa zwei Drittel der Gaskraftwerke in Deutschland Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) sind, die neben Strom auch Wärme erzeugen.“ Über KWK-Anlagen würden im gesamten Bundesgebiet auch zahlreiche private Haushalte über die Fernwärme versorgt. Rund 15 Prozent der Deutschen heizen mit Fernwärme: „Auch diese Kunden müssen geschützt werden“, sagte Kehler.
Entschädigungen gefordert
Auch VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing begrüßt die Pläne der Parlamentarier. Er betont aber auch: "Der nun drohende staatliche Eingriff in den Kraftwerksbetrieb müsse entschädigt werden. Unterm Strich würde der Bundestag durch seine Verbesserungen die potenziellen Gefahren für die Versorgungsunternehmen deutlich reduzieren.“
Für Claus-Heinrich Stahl, Präsident des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) sei dies ein wesentlicher Klimaschutzfaktor, der fortgeführt werde. Er hatte in den vergangenen Diskussionen über eine mögliche Pönalisierung bemängelt, dass mit einem Wegfall der KWK ein Hochfahren der Kohlekraftwerke einhergehe, welche mehr CO2-Emissionen verursachen würden.
Zudem begrüße der Verband die Einführung einer Umlage zur Verteilung der Mehrkosten für Gas, da diese die Last auf viele Schultern verteilt und damit eine Sozialverträglichkeit für alle Bürgerinnen und Bürger schafft. "Durch diese Verteilung werden zwar die Einzelkosten des Abnehmers erhöht, aber diese Erhöhung sorgt nicht in den meisten Fällen zu einer Insolvenz von Endkundinnen und Endkunden", sagte Stahl. (gun)



