"Die Absenkung des Strompreises bietet große Chancen beim Konjunkturaufbau nach der Corona-Krise", betont der energiepolitische Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion, Johann Saathoff.
Eine Absenkung des Strompreises würde auf breiter Front zu einer Entlastung sorgen und den konjunkturellen Wiederaufbau unterstützen. Bei Verbrauchern werde die Kaufkraft gestärkt, bei Unternehmen würden die Produktionskosten gesenkt. "Dafür schlage ich einen Dreiklang zur Senkung der Stromkosten vor", so Saathoff.
Einnahmen des BEHG verwenden
Als erste Maßnahme sollen die Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) wie geplant zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Ab 2021 soll die EEG-Umlage um 5,4 Milliarden Euro (ca. 1,4 Cent/kWh) sinken. "Je höher der CO2-Preis in den Folgejahren steigt, desto höher sind die Entlastungen bei der EEG-Umlage", erläutert er den Zusammenhang.
Als zweites werde als Folge des nationalen CO2-Preises des BEHG und der anstehenden Reform des EU-ETS werden die Börsenstrompreise steigen. Die höheren Strompreise würden zu niedrigere EEG-Kosten führen, da die EEG-Umlage nur das Delta zwischen Börsenstrompreisen und EEG-Förderkosten umfasst.
Strompreis schnell um drei bis vier Cent entlastet?
Als dritte Maßnahme müsse die lange diskutierte Absenkung der Stromsteuer um zwei Cent durchgeführt werden. "Durch dieses Paket kann der Strompreis schnell um drei bis vier Cent entlastet werden", ist sich der Bundestagsabgeordnete sicher.
Perspektivisch würde dann der steigende Preis zu größeren Einnahmen aus dem BEHG und einer entsprechenden größeren Entlastung des EEG führen. "In jedem Fall muss auch gesetzlich geregelt werden, dass die Entlastungsmaßnahmen auch an die Stromkunden weitergegeben werden", betont Saathoff.
EEG ist ein "gutes Instrument"
Das Instrument EEG sei ein "gutes Instrument" und es bestehe aus weit mehr Teilen als nur der Vergütung, fährt der SPDler fort. Der rechtliche Rahmen müsse natürlich weiter Bestand haben, was z. B. auch für EE-Anlagen gilt, die zum 01.01.2021 aus dem EEG fallen.
"Perspektivisch kann mit Einnahmen aus einer Vermögensteuer auch das verbleibende Delta der EEG-Umlage geschlossen werden, sodass die Finanzierung des EEG nicht mehr über eine Umlage sondern wesentlich gerechter über Haushaltsmittel erfolgen kann", schließt Saathoff seine Darlegung ab. (gun)
