Eine monatelange Hängepartie hat ihr Ende gefunden: Die Ampel-Fraktionen haben sich auf den Inhalt des sogenannten "Solarpaket I" geeinigt. Eine Verabschiedung des Gesetzespakets im Bundestag wird nun in einer der kommenden zwei Sitzungswochen erwartet. Der Bundesrat soll dann spätestens Mitte Mai entscheiden.
Dementsprechend groß ist auch die Erleichterung bei den Branchenverbänden. "Damit wurde der Knoten durchschlagen, um überbordende Bürokratie und weitere administrative Hürden zu beseitigen – von Mieterstrom über Gewerbedächer bis Agri-PV", sagte Simone Peter, Präsident des Erneuerbaren-Verbandes BEE. Laut dem Verband müsse der Bundesrat jedoch spätestens schon am 26. April über den Vorschlag abstimmen. Ansonsten blieben die Möglichkeiten der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III), welche die Einführung von Beschleunigungsgebieten für Windenergie vorsieht, ungenutzt. Die Folge wären Verzögerungen beim Windkraftausbau.
Nur eingeschränkte Duldungspflicht
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) zeigte sich erleichtert über die EInigung. "Damit kann ein wichtiger Baustein zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien verabschiedet werden", sagte auch Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW. Sie übte allerdings Kritik daran, dass die ursprünglich auf allen Flächen geplante Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen nur noch auf öffentlichen Flächen gelten soll.
Der Solarverband BSW findet dies ebenfalls unverständlich. "Vermutlich auf Druck der Agrar-Lobby wurde hier zu kurz gesprungen. Eine große Option zur Beschleunigung und Kostensenkung bei Solarparks bleibt ungenutzt", bemängelte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die notwendige Verhandlung mit häufig verschiedenen Flächeneigentümern führe durchschnittlich zu einer Verlängerung der Planungsphase um sechs Monate und zu oft überhöhten Preisen bei der Netzanbindung.
Leistungsgrenze bei Solarparks
Positiv fasste die Branche auch auf, dass die Leistungsgrenze für Gebote in den Freiflächenausschreibungen von 20 auf 50 Megawatt (MW) angehoben werden sollen. Im vergangenen Jahr lag die Schwelle zwischenzeitlich sogar bei 100 MW, wurde aber zu Jahresbeginn wieder auf 20 Megawatt zurückgesetzt. Nun bleibt die Grenze dauerhaft bei 50 MW.
Bestätigt ist zudem die Anhebung der Einspeisevergütung für gewerbliche Photovoltaik-Dachanlagen. Sie soll für die Anlagen ab 40 kW Leistung um 1,5 Cent pro kWh steigen. Die Grenze liegt jedoch bei 750 kW: Größere Dachanlagen müssen an Ausschreibungen teilnehmen. Bei anderen Anlagengrößen soll es vorerst keine Anpassungen bei der Einspeisevergütung geben.
Resilienzmaßnahmen aus NZIA
Enttäuscht zeigten sich BSW Solar und BEE darüber, dass in der Einigung ein Resilienzbonus für die heimische Solarproduktion fehlt. "Hier braucht es nun andere Maßnahmen zur Stärkung unserer Klimaschutztechnologien", sagte BEE-Präsidentin Peter.
Hoffnungen ruhen nun auf der nationalen Umsetzung des Net-Zero Industry Act (NZIA) der EU. Die darin enthaltenen Maßnahmen zur Stärkung heimischer Photovoltaik-Hersteller sollen ausgeschöpft werden. Das geht aus einem entsprechenden Entschließungsantrag hervor.
Regelung zur Biomasse
Entgegen des Namens enthält das Solarpaket auch Regelungen zur Biomasse. Demnach soll ein Mechanismus im Gesetz etabliert werden, der nicht genutzte Volumenmengen der Biomethan-Ausschreibungen im darauffolgenden Jahr kostenneutral in die Biogasausschreibungen überträgt. Dadurch wächst das Volumen insgesamt an. Dem BEE geht die Lösung jedoch nicht weit genug. "Bei der Biomasse gibt es einige Verbesserungen, jedoch reichen diese bei Weitem nicht aus, um den bereits eingesetzten Rückbau bei dringend benötigten Biogasanlagen abzufedern", so die Verbandspräsidentin.
Das Solarpaket sei nicht der von der Branche dringend benötigte "große Wurf", befand auch Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie. "Die geringen Verschiebungen der Biomethan-Volumina sind bei weitem nicht ausreichend." Ohne eine deutliche Anhebung der Volumen im regulären Segment ginge der Rückbau nahezu ungebremst weiter. Immerhin ‒ das dürfte der Branche entgegenkommen ‒ soll die sogenannte "Südquote" befristet ausgesetzt werden.
Direktvermarktung wird flexibler
Eine weitere interessante Änderung dürfte die Flexibilisierung der Pflicht zur Direktvermarktung bei Anlagen größer als 100 kWp sein. Diese hatte bislang in der Praxis dazu geführt, dass Anlagengrößen geringer ausfielen, um die Direktvermarktung und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Jetzt soll der Strom für ein begrenztes Anlagensegment ohne Vergütung eingespeist werden können. Die Direktvermarktung bleibt aber weiterhin möglich.
Und auch für Speicher ändert sich etwas: Diese dürfen wohl künftig auch Netzstrom laden, ohne dabei ihren EEG-Vergütungsanspruch für den "grünen" Solarstrom zu verlieren. Die Bundesnetzagentur soll dazu ein komplexes Modell für die Messtechnik und Abrechnung erarbeiten, um die Graustrom- und Grünstrommengen klar beziffern zu können. Damit könnte der Multi-Use-Einsatz von Speichern deutlich einfacher werden als bislang. (jk)



