Sollte sich der Staat am Übertragungsnetz beteiligen? Die grüne Bundestagsfraktion ist dem Thema gegenüber aufgeschlossen. Zu einer virtuellen Podiumsdiskussion hatten die Fraktionsexperten Ingrid Nestle und Oliver Krischer eingeladen und als Referenten Tim Meyerjürgens, Geschäftsführer von Tennet Deutschland, den Ökonom Thorsten Beckers aus Weimar sowie den Juristen Georg Hermes aus Frankfurt am Main aufgeboten.
Staatliche Beteiligung am Übertragungsnetz ist nichts Exotisches: 2018 hatte der Bund bereits 20 Prozent an 50Hertz erworben. Tennet sucht zudem nach einem Investor für den Netzausbau in Deutschland – dabei gibt es Gespräche mit der Bundesregierung, bei denen auch die Beteiligung des deutschen Staates im Raum steht. Auch beim Blick in die Nachbarländer ist es ganz normal, dass sich der Staat an den Netzen beteiligt.
Es kann keinen Wettbewerb geben
Die Position der Grünen ist klar: Beim Übertragungsnetz Strom handelt es sich um ein natürliches Monopol, bei dem es per Definition keinen Wettbewerb geben könne und damit auch die Vorteile einer privatwirtschaftlichen Lösung wegfallen. Vor diesem Hintergrund sollte der Staat im Rahmen der aktuellen Marktlage mehr Verantwortung übernehmen und Einfluss auf dieses Monopol zurückgewinnen.
Dies könne er erreichen, indem er seine Anteile an den deutschen Übertragungsnetzbetreibern erhöht und in eine Bundesnetzgesellschaft überführt. So könne er direkter darauf hinarbeiten, dass das Stromnetz den Anforderungen der Energiewende gerecht wird.
Kooperation wichtiger als Eigentumsfrage
Doch was sagen die Betroffenen dazu? Als Tennet-Chef ist Meyerjürgens in einer Zwischenposition – Eigentümer seines Unternehmen ist der niederländische Staat. Sein Credo: Sowohl Private als auch der Staat seien gleichermaßen fähig zum Netzausbau. Meyerjürgens warb dafür, die unterschiedlichen Rollen von Netzeigentum und Netzbetrieb zu trennen. „Der Staat ist nicht der bessere Investor“. Wichtiger als Eigentumsfragen sei aber eine engere Kooperation über die Ländergrenzen hinweg. Der Netzausbau sei eine gesamteuropäische Aufgabe, „wir müssen da an einem Strang ziehen“. Nötig sei „eine gemeinsame Vision, wie das Netz im Jahr 2050 aussehen soll“.
Gibt es eine Rationalität, dass der Bund Eigentümer von Netzen wird? Mit dieser Frage beschäftigt sich Ökonom Beckers. Seine Antwort: In den meisten Sektoren gebe es sehr gute Gründe, dass Private agieren; bei den Stromnetzen brauche es jedoch Zentralität. Wesentliche Entscheidungen zum Netzbetrieb und -ausbau werden zentral getroffen, in Deutschland etwa durch die Bundesnetzagentur.
Bei Privaten „wird es teurer“
Bei der Umsetzung seien dann verschiedene Modelle zwischen staatlich und privat denkbar, aber „wenn man private Eigentümer hat, wird das teurer“, so sein Fazit. Hauptgrund seien die höheren Finanzierungskosten für Private, die umso mehr ins Kontor schlagen, weil die Investitionszeiträume extrem langfristig sind. Das wiege erheblich schwerer als die behaupteten, aber nie nachgewiesene Ineffizienzen von öffentlichen Unternehmen. Sehr kritisch setzte sich Beckers auch mit Fehlanreizen durch die Regulierung auseinander – Ökonomen hätten diese Fehlanreize vor 20 Jahren massiv unterschätzt. Auch dies führe zu vielen Ineffizienzen.
Jurist Hermes betonte, dass „staatliche Infrastrukturverantwortung verfassungsrechtliche Qualität“ hat. Der Staat müsse diese Verantwortung übernehmen und habe dabei einen sehr großen Gestaltungsspielraum.
Angst vor der Enteignung
Als „gebranntes Kind“ zeigte sich die Bundestagsabgeordnete Nestle bei der Frage nach dem Weg zur staatlichen Beteiligung. Beim jüngsten Antrag schlug die Fraktion ein Vorkaufsrecht für den Bund vor, sobald Anteile von Übertragungsnetzbetreibern auf den Markt kommen – nach Ansicht Nestles ein sehr sanftes Mittel. „Danach konnte ich zählen, wie oft mir in den Beratungen das Wort Enteignung entgegenschallte“, so Nestle. (wa)



