Nach der Gaspreimsbremse werden nun auch die Pläne der deutschen Bundesregierung zur Strompreisbremse konkreter. Grundlage ist die EU-Notfallverordnung von Ende September. Demnach sollen hohe Gewinne am Strommarkt abgeschöpft und an Stromverbraucher weiterverteilt werden.
Der ZfK liegt ein 18-seitiges Papier des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem Titel "Strompreisbremse" und dem Untertitel "Mögliche, vorläufige Optionen zur Umsetzung der EU-Beschlüsse" vor.
Spot-Abschöpfung rückwirkend
Zuerst zu den sogenannten Zufallsgewinnen. Die EU meint damit grundsätzlich Einnahmen von mehr als 180 Euro pro MWh Strom im Großhandel.
Das Ministerium nennt als "mögliche Option" eine stufenweise Einführung eines entsprechenden Abschöpfungsmechanismus. Für den Spotmarkt soll dieser bereits rückwirkend von 1. März 2022 an gelten. Termingeschäfte und auch Strom-Direktlieferverträge, auch PPAs genannt, bleiben davon ausgenommen. Ab Dezember soll dann auch der Terminmarkt mit eingebunden werden.
Technologiespezifische Preisobergrenzen
Zufallsgewinne sollen nur von Betreibern ausgewählter Stromerzeugungstechnoligien abgeschöpft werden. Namentlich sind das erneuerbare Energien, Grubengas, Abfallkraftwerke, Kernenergie, Braunkohle und Mineralölprodukte. Steinkohle- und Erdgaskraftwerke würden nicht darunter fallen. Die Brennstoffpreise für Steinkohle und Gas waren in den vergangenen Monaten auf Rekordhöhen gestiegen. Zur Diskussion steht demnach auch, Biomethan aus dem Abschöpfungsmechanismus zu nehmen.
Laut Präsentation kann sich das Ministerium vorstellen, von der 180-Euro-Grenze abzuweichen und technologiespezifische Obergrenzen einzuführen, die Kapitalkosten und Sicherheitsmargen berücksichtigen. Demnach würde die Obergrenze für erneuerbare Energien niedriger ausfallen als die für Braunkohlekraftwerke. Wichtig ist dem Ministerium dabei, den Preissetzungsmechanismus der Merit-Order einzuhalten und den Mehrverbrauch von Gas auszuschließen.
Herausforderung Terminmarkt
Als besondere Herausforderung für die Abschöpfung von Zufallsgewinnen sehen die Autoren den Terminmarkt. Das Problem hierbei: "Terminverträge werden als rein finanzielle Geschäfte, unabhängig von physikalischer Erzeugung behandelt." Dabei sei die Berücksichtigung von Termingeschäften wichtig, weil diese "die Strompreise von morgen bestimmen". Zudem müsse eine Flucht aus dem oder in den Terminmarkt vermieden werden. Überdies seien Absicherungs- und Spekulationsgeschäfte nicht so leicht zu unterscheiden.
Als Option führt das Papier eine Orientierung an Vergleichsmaßstäben auf, um auch hier Zufallsgewinne abzuschöpfen. Als Preise könnten quartalsweise Durchschnittspeise der EEX-Jahresfutures angesetzt werden.
Geschäftsführer haften selbst
Um Umgehungsstrategien und Falschmeldungen bei der Hedging-Strategie zu begrenzen, schlagen die Autoren Testierungen durch Wirtschaftsprüfer und Plausibilitätsprüfungen anhand öffentlich verfügbarer Daten vor. Auch könnten Geschäftsführer persönlich für die Richtigkeit der Angaben haften.
Deutlich kürzer fallen die Notizen zur zweiten Säule der Strompreisbremse, der Entlastung von Unternehmen und Bürgern aus. Grundsätzlich wird angedacht, die abgeschöpften Zufallsgewinne wie früher bei der EEG-Umlage über die Kette samt Übertragungsnetzbetreiber und Vertriebe zu wälzen. Die Vertriebe sollen dann ihre Kunden über ein Basiskontingent entlasten. Dieses sei "so bestimmt, dass Einsparsignale weiter ankommen".
Vorbild Gaspreisbremse
Als Vorbild könnten die Vorschläge der Expertenkommission zur Gaspreisbremse dienen. Diese empfahl, 80 Prozent des Gasverbrauchs zu deckeln und darüber hinaus vertraglich vereinbarte Preise wirken zu lassen.
Bei Strom könnte ein Grundkontingent auf Basis des historischen Verbrauchs festgesetzt werden, heißt es in dem Ministeriumspapier. Es läge dann an den Vertrieben, Entlastungen an Endkunden weiterzugeben.
Stabilisierung der Netzentgelte
Überdies würden Teile der abgeschöpften für die Stabilisierung der Übertragungsnetzentgelte genutzt. Weil die Ausgaben schneller fällig würden, als die Einnahmen sprudeln, werde eine Zwischenfinanzierung über den 200 Mrd. Euro starken Wirtschaftsstabilisierungsfonds, auch als Doppel-Wumms bekannt, geplant.
Im Laufe des Mittwochs trudelten aus der Energiebranche erste Reaktionen ein. Der Stadtwerkeverband VKU wies darauf hin, dass gerade auch die Erarbeitung der Entlastungsmodelle für Kunden dringend geboten sei. "Denn die Zeit drängt vor allem [auf dieser Seite]", teilte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit.
VKU nennt rückwirkende Abschöpfung "inakzeptabel"
Zugleich warnte er vor der Einführung technologiespezifischer Erlösobergrenzen. "Dadurch besteht die Gefahr, dass mehr als nur krisenbedingte Zufallsgewinne abgeschöpft werden."
Einen rückwirkenden Abschöpfungsmechanismus am Spotmarkt befand Liebing gar als "inakzeptabel". Dies wäre "ein klarer Bruch mit dem Prinzip der Investitions- und Planungssicherheit und würde die Investitionsbereitschaft im Energiesektor beeinträchtigen."
Liebing: Instrument "höchst komplex"
Insgesamt nannte der Verbandschef das vorgeschlagene Instrument "höchst komplex". Diese wäre in der Kürze der Zeit nur schwer umsetzbar.
Deutlich wurde auch der Bundesverband Erneuerbare Energie, der ebenso einen rückwirkenden Eingriff in den Strommarkt ablehnt. Angesichts der aktuellen Energiekrise könnte dies existenzbedrohliche Auswirkungen haben, teilte er mit. (aba)



