Der Stadtwerkeverbund Trianel kritisiert den seit dem 29. Januar 2020 vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zum „Kohleausstiegsgesetz“. Das Papier widerspreche, so Trianel, den klimapolitischen und energiepolitischen Zielen der Bundesrepublik und benachteilige insbesondere kommunale Investitionen in die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz aus den letzten 15 Jahren. „Stadtwerke stehen zum Kohleausstieg bis 2038. Aber der Ausstieg muss fair gestaltet sein und den Einstieg in den stärkeren Ausbau der Erneuerbaren ermöglichen“, betont Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung von Trianel.
Die enteignungsgleichen Regelungen für hochmoderne und effiziente Steinkohlekraftwerke erschütterten die Planungssicherheit für ein modernes Energiesystem und verstießen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, so Becker weiter: „Schlimm genug, wenn der Kohleausstieg nicht im Einklang mit dem Klimaschutz erfolgt, da moderne Steinkohlekraftwerke vor alten Braunkohlekraftwerken abgeschaltet werden sollen. Vor allem darf der Kohleausstieg aber nicht im Widerspruch zum Vertrauensschutz für Großinvestitionen mit einer Betriebsdauer von 40 Jahren stehen.“
Vertrauen von Investoren erschüttert
Becker erinnert daran, dass insbesondere kommunale Energieversorger, mit ausdrücklicher Unterstützung der Politik, zwischen 2005 und 2010 erheblich in die Modernisierung des deutschen Kraftwerksparks investiert haben. „Diese Investitionen in Milliardenhöhe würden mit dem jetzt vorliegenden Entwurf und den darin vorgesehenen entschädigungslosen Abschaltungen bis spätestens 2033 entwertet werden und besonders kommunale Investoren erschüttern. „Dies stellt einen Vertrauensbruch in den Investitionsstandort Deutschland dar, den wir nicht akzeptieren und rechtlich prüfen werden.“
Während die Braunkohlebetreiber für die Stilllegung ihrer bis zu 60 Jahre alten Kraftwerke mit rund 4,35 Milliarden Euro entschädigt werden sollen, sollen Steinkohlekraftwerke ab 2026 entschädigungslos aus dem Markt genommen werden. So wie es Gespräche mit den Braunkohlebetreibern gegeben hat, sollte im Sinne der Gleichbehandlung auch Steinkohlebetreiber die Möglichkeit gegeben werden, mit der Bundesregierung über die Herausforderungen ihrer Standorte zu verhandeln.
Entschädigungsforderungen
Auch Dietmar Spohn, Aufsichtsratsvorsitzender der Trianel GmbH und Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke Bochum, beklagt, dass das Vorgehen der Bundesregierung insbesondere junge Steinkohlekraftwerke benachteilige, die bis 2033 noch nicht einmal ihre Baukosten zurückverdient haben werden. „Mit dem vorliegenden Entwurf wird eine Ungleichbehandlung zwischen Steinkohle und Braunkohle geschaffen, die so nicht hinnehmbar ist. Wir fordern daher eine Gleichbehandlung der Steinkohlekraftwerke, für deren Stilllegungen ebenfalls Entschädigungen gezahlt werden müssen.“
Allein Trianel hat gemeinsam mit Stadtwerken in den letzten 15 Jahren rund fünf Milliarden Euro in den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Modernisierung des deutschen Kraftwerkspark investiert. Diese Investitionen seien im Vertrauen auf den Markt und die Planungssicherheit regulatorischer Vorgaben getätigt worden. „Die Energiewende wird nur gelingen, wenn auch in den Umbau des Energiesystems investiert wird. Dafür benötigen wir einen verlässlichen Rahmen, der getätigte und künftige Investitionen schützt“, hebt Becker hervor.
Um die Hälfte der Erträge gebracht
Trianel betreibt seit 2013 in Lünen eines der modernesten und effizientesten Steinkohlekraftwerke in Europa. 27 Stadtwerke und kommunale Energieversorger sind daran beteiligt. Das Kraftwerk ist für eine Betriebszeit von 40 Jahren geplant worden. Nach jetzigen Plänen würde es aber 2033 nach nur 20 Betriebsjahren abgeschaltet werden – nach der Hälfte der eingeplanten Betriebszeit und damit deutlich vor Erreichen des Endes der errechneten technischen Lebensdauer. (sig)

