Deutschland

Umweltverbände ziehen gegen Tagebau Jänschwalde vor Gericht

Im Tagebau Jänschwalde soll nach bisherigen Plänen 2023 der Kohleabbau enden. Noch ist er in Betrieb und muss dafür Grundwasser abpumpen - unerlaubt viel sagen zwei Umweltverbände und ziehen deshalb vor Gericht.
03.12.2021

Brandenburg, Grießen: Wasserdampf steigt aus den Kühltürmen des Braunkohlekraftwerkes Jänschwalde.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Grüne Liga gehen gerichtlich gegen den Braunkohletagebau Jänschwalde vor. Mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Cottbus solle erreicht werden, dass der Hauptbetriebsplan des Tagebaus außer Vollzug gesetzt wird, teilten die beiden Umweltverbände mit. Hintergrund sei die "drastische" Wasserentnahme in der Grube.

Die Umweltschützer haben nach eigenen Angaben festgestellt, dass der Tagebaubetreiber Leag dort seit Jahren viel mehr Grundwasser abpumpt, als wasserrechtlich zulässig ist. Ein Hauptbetriebsplan dürfe nur zugelassen und umgesetzt werden, wenn er über sämtliche Erlaubnisse verfüge. Die Erlaubnis für die Entnahme von so viel Wasser gebe es nicht, sagte Dirk Teßmer, der die Umweltverbände rechtlich vertritt.

Dreifache Wassermenge

Diese führen aus, dass die wasserrechtliche Erlaubnis beispielsweise für das Jahr 2020 die Entnahme von 42 Mio. Kubikmetern gestatte. Tatsächlich habe die Leag jedoch 114,06 Mio. Kubikmeter abgepumpt - fast das Dreifache.

Insgesamt habe der Konzern in Jänschwalde seit 2017 der Auswertung zufolge inzwischen mehr als 240 Mio. Kubikmeter mehr Grundwasser entnommen als erlaubt. Das sei ein Skandal im wasserarmen Brandenburg, lautet die Kritik.

Bergamt soll Vorwürfe kennen

Ohne Grundwasserabsenkung kann ein Tagebau nicht geführt werden. Das Grundwasser wird dazu gehoben und abgeleitet. Das bedeutet, dass sich auch im Tagebauumfeld das Grundwasser absenkt. Nördlich des Tagebaus Jänschwalde befinden sich Naturschutzgebiete, darunter Feuchtwiesen und das Calpenzmoor.

"Die Bergbehörde hat einen Betriebsplan zugelassen, der gar nicht ohne massive Verstöße gegen die geltende wasserrechtliche Erlaubnis umsetzbar ist. Die Zulassung ist deshalb offensichtlich rechtswidrig", sagte Rechtsanwalt Teßmer. Die Zuverlässigkeit der Leag werde erheblich in Zweifel gezogen. Dem Bergamt seien die Vorwürfe bekannt.

Kläger zeigen sich optimistisch

"Der Tagebau wird offenbar ganz vorsätzlich rechtswidrig betrieben, denn die Leag hat keine Erhöhung der Entnahmemenge beantragt, bevor sie begann systematisch dagegen zu verstoßen", erklärte René Schuster von der Grünen Liga. Im gleichen Zeitraum seien in der Lausitz private Wassernutzungen mehrfach durch Anordnungen der Wasserbehörden eingeschränkt worden.

Ziel des gerichtlichen Vorgehens sei es, Schutzgebiete wie Seen und Feuchtgebiete zu schützen, die zunehmend unter dem Grundwasserentzug litten, heißt es weiter in einer gemeinsamen Mitteilung der Umweltverbände. Rechtsanwalt Teßmer zeigte sich optimistisch, vor Gericht Erfolg zu haben. "Ich wüsste nicht, warum das Verfahren verloren gehen kann - das sage ich selten."

Leag prüft Vorwürfe

Die Leag wollte sich am Freitag (3. Dezember) inhaltlich nicht äußern. Das Unternehmen prüfe die Vorwürfe. Allerdings handele es sich um ein aktuelles Verfahren, deshalb könne der Versorger keine Stellung dazu beziehen, erklärte ein Leag-Sprecher auf Nachfrage der ZfK. (jk mit Material der dpa)