Die Leag fördert im Tagebau Welzow mit Schaufelradbaggern Braunkohle. Leag ist die gemeinsame Dachmarke der Lausitz Energie Bergbau AG (kurz LE-B) und der Lausitz Energie Kraftwerke AG (kurz LE-K).

Die Leag fördert im Tagebau Welzow mit Schaufelradbaggern Braunkohle. Leag ist die gemeinsame Dachmarke der Lausitz Energie Bergbau AG (kurz LE-B) und der Lausitz Energie Kraftwerke AG (kurz LE-K).

Bild: © Leag

Der Tagebaubetreiber Leag darf nach einem Gerichtsbeschluss für den Betrieb seines Tagebaus Welzow-Süd Grundwasser heben, absenken und in die Spree einleiten. Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Gewässerbenutzungen sei rechtskräftig, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) urteilte. Die Genehmigung erfolgte im Rahmen einer Ausnahme.

Damit endet ein elfjähriger Rechtsstreit mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Teilabschnitte des Tagebaus zur Gewässerbenutzung wurden demnach im Dezember 2008 vom brandenburgischen Landesbergamt erlassen und seitdem von der Umweltschutzorganisation angefochten. Mit seiner Beschwerde wollte der BUND die Zulassung einer Revision gegen die Berufungsentscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG) erstreiten.

OVG hatte Klage bereits abgewiesen

Das OVG hatte zuvor ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Cottbus bestätigt, mit dem bereits im Oktober 2012 die Klage des BUND gegen die Wasserrechtliche Erlaubnis abgewiesen worden war. Zur Begründung hatte das OVG festgestellt, dass die Hebung von Grundwasser durch den Tagebaubetrieb sowie dessen Einleitung in kleinere Zuflüsse in die Spree und dessen Absenkung und Umleitung im Einklang mit den wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Regelungen erfolgt.

Der BUND zeigte sich in einer ersten Reaktion auf das Urteil verständnislos. "Für uns ist die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehbar", sagte BUND-Landesgeschäftsführer Axel Kruschat der Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung sei ein großes Problem für die Gestaltung des Wasserhaushaltes der Spree, auch mit Blick auf die Wasserqualität und die Kosten für das Wassermanagement. Das Urteil sollte den Genehmigungsbehörden auch wegen der Sulfatbelastung durch den Tagebau stark zu denken geben. (dpa/amo)

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