Mehrere Verbände fordern in einer Empfehlung an die Politik eine Verbesserung des Mieterstromgesetzes. Hierfür schlagen sie in dem Schreiben vor, ein grundsätzliches neues Gesetz zur Objektstromversorgung einzuführen. Ziel ist es, die Wohnungswirtschaft stärker in die Energiewende einzubeziehen.
Mit dem Mieterstromgesetz der jetzigen Fassung soll kostengünstig PV-Strom an Endverbraucherhaushalte in Kundenanlagen geliefert werden. "Der bürokratische Aufwand, der praktisch auf fast null abgeschmolzene Zuschlag und die Genehmigungsfristen der Bundesnetzagentur machen das Mieterstromgesetz in der Praxis unwirksam", kritisieren die Verbände. Zu diesen gehören der Bundesverband für Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), das BHKW Forum, der Bund der Energieverbraucher sowie die Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE).
Finanzielle Förderung gleichstellen
In dem der ZfK exklusiv vorliegenden Schreiben empfehlen sie: Zum einen müsse die finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Objektstromverbrauch gleichgestellt werden. Denn aktuell ist der Eigenverbrauch von Solar- und Kraft-Wärme-Kopplung(KWK)-Strom bei Eigenerzeugung von der EEG-Umlage vollständig nur für Anlagen bis 10 kWel Erzeugungsleistung und 10 MWh befreit. Sobald der Eigenverbrauch über 10 MWh liegt, wird er mit 40 Prozent der gültigen EEG-Umlage belastet. Für die Nutzer von Mieterstrom, der nur für PV-Anlagen nach dem EEG möglich ist, fällt zudem die EEG-Umlage in voller Höhe auf den Gesamtverbrauch an.
Die Förderung müsste darüber hinaus auch bei den Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern ankommen. Denn private Haushalte können derzeit nicht direkt, sondern nur mit "erheblichem" Mess- und Abrechnungsaufwand mit KWK-Strom in der gleichen Anlage beliefert werden. Objektstrom sollte grundsätzlich eingeführt werden, für all jenen Strom, der im und/oder auf dem Gebäude erzeugt wird. Hier spielen die Verbände auf, die Artikel 21 und 22 der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie an, die noch implementiert werden müssten.
Weniger "unmittelbar" für weniger Blockaden
Ferner soll die Quartiersversorgung mit der Definition "räumlicher Zusammenhang" für eine Versorgung von Mietern und Eigentümern im Quartier mit einer Kundenanlage eingeführt werden. Die Verbände kritisieren die aktuelle Auslegung auf den "unmittelbaren" räumlichen Zusammenhang, der blockieren würde. Dadurch würden auch Bewohner von Nachbargebäuden ausgegrenzt.
Steuerliche Hemmnisse sollten für Vermieter abgebaut werden. So solle unter anderem die Belieferung der Mieter mit Strom nicht mehr grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit gelten. Zudem sollte eine Genehmigungsfreiheit für Objektstromanlagen bis 50 kWel (besser wären 100 kWel) bei Gesamterzeugung aus PV- und/oder KWK-Anlagen gewährt werden.
Keine KWK-Förderung, dafür eine Einmalförderung
Bei der Objektstromversorgung wird aktuell keine KWK-Förderung vom Verteilnetzbetreiber für die Eigenversorgung der Kundenanlage gezahlt. Dafür sollte der Investor eine Einmalförderung für die Investition, wie bisher schon für Brennstoffzellen und Anlagen bis 2 kWel möglich, erhalten. Die gewerbliche AFA und Förderung nach der BAFA-Förderung für Mini-KWK-Anlagen bis 20 kWel wäre für die Wirtschaftlichkeit der Anlagen benötigt. (gun)
