Deutschland

Verbände: „Kohleausstiegsgesetz gefährdet kommunale Unternehmen in NRW“

Das Kohleausstiegsgesetz benachteiligt die kommunale Energiewirtschaft in NRW erheblich, klagen die NRW-Landesgruppen von BDEW und VKU. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle Situation der Stadtwerke, aber auch auf die Wärmeversorgung im bevölkerungsreichsten Bundesland.
05.03.2020

Ab Freitag wird im Bundestag über das Kohleausstiegsgesetz und das Ende der Steinkohleverstromung debattiert.

In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Landesgruppen NRW des BDEW und VKU deutliche Anpassungen des Entwurfs des Kohleausstiegsgesetzes und schlagen konkrete Änderungen vor. Nach den Plänen der Bundesregierung drohe modernen und effizienten Steinkohlekraftwerken, die in den letzten Jahren mit kommunaler Beteiligung errichtet wurden, „nicht nur eine deutlich verkürzte Betriebsdauer, sondern auch eine entschädigungslose Stilllegung“, sagt Sven Becker, Landesvorsitzender des BDEW NRW und Sprecher der Geschäftsführung der Stadtwerke-Kooperation Trianel. Dies würde zu Wertberichtungen in Millionenhöhe bei den Anteilseigner führen.

Mit dem jetzigen Gesetzesentwurf käme bereits in der ersten Hälfte der 2030er Jahre das Ende der Steinkohleverstromung. Insbesondere moderne und effiziente Steinkohlekraftwerke der jüngsten Generation werden zu diesem Zeitpunkt weniger als 20 Jahre im Betrieb gewesen sein. Das sei weder klimapolitisch noch volkswirtschaftlich nachvollziehbar, so die Verbände.

"Pläne schwächen Investitionsfähigkeit der Stadtwerke"

„Die kommunale Energiewirtschaft würde für die noch vor kurzem politisch gewollten Investitionen in neue und hochmoderne Steinkohlekraftwerke erheblich benachteiligt“, sagte Guntram Pehlke, Vorsitzender des Vorstandes der VKU-Landesgruppe NRW und Vorstandsvorsitzender der DSW21 Dortmunder Stadtwerke AG sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Steag. „Das hätte deutliche Auswirkungen auf die weiteren Zukunftsinvestitionen von Stadtwerken in die Energiewende. Die derzeitigen Pläne stellen einen gravierenden Vertrauensverlust dar. Sie schwächen ausgerechnet die Investitionsfähigkeit der Stadtwerke, die gemeinsam mit ihren kommunalen Trägern den dringend erforderlichen Umbau der Energieversorgung in NRW und die Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge finanzieren müssen.“

Im Kern fordern die Verbände aus NRW keine Kraftwerke entschädigungsfrei stillzulegen, „um Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort NRW und auch ganz Deutschlands zu erhalten und den Schutz von Eigentumsrechten zu wahren.“ Außerdem solle es eine Ausnahmeregelung für Kraftwerke die jünger als 25 Jahre alt sind geben. Gleichzeitig müsse der KWK-Ausbau mit dem Kohleausstieg synchronisiert werden und die Förderung der KWK dürfe nicht beschnitten werden. Auch der sogenannte Fuel Switch von Kohle auf Gas bzw. erneuerbare Energien sollte stärkere Anreize bekommen sowie der Einsatz klimafreundlicher Wärme erleichtert werden.

Wärmeversorgung in Gefahr?

Neben den finanziellen Risiken für die Kommunen in NRW verweisen die beiden Landesverbände auch auf die Herausforderungen in der Wärmeversorgung. In NRW würden rund 3,5 GW Kraftwerksleistung die Strom- und Wärmeversorgung über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sichern und sparen damit erhebliche Mengen an CO2. Der größte Teil davon ist in kommunaler Hand. NRW hat im Bundesländervergleich die mit Abstand größte Fernwärmeversorgung. (pm)