Deutschland

Verbraucherzentrale: Stromkunden-Datenbank ist unzulässig

"Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung", findet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie appelliert an den Datenschutzbeauftragten des Landes.
30.10.2020

Es gebe schlichtweg keine Notwendigkeit, Daten vertragstreuer Kunden zu sammeln und auszuwerten, findet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet Pläne von Wirtschaftsauskunfteien für Datenbanken über Strom- und Gasverbraucher als überflüssig und unzulässig. "Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung", sagte Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der angedachte Datenpool verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Wettbewerbsrecht.

Verbraucherschützer befürchten, Energieunternehmen könnten solche Datenbanken nutzen, um Kunden abzulehnen, die häufig den Lieferanten…

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