Verbraucherzentrale: Stromkunden-Datenbank ist unzulässig
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet Pläne von Wirtschaftsauskunfteien für Datenbanken über Strom- und Gasverbraucher als überflüssig und unzulässig. "Für eine solche Datensammlung fehlt nicht nur die rechtliche Grundlage, es besteht auch keine wirtschaftliche Rechtfertigung", sagte Cornelia Tausch, Vorstand der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Der angedachte Datenpool verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung und das Wettbewerbsrecht.
Verbraucherschützer befürchten, Energieunternehmen könnten solche Datenbanken nutzen, um Kunden abzulehnen, die häufig den Lieferanten…
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