Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch einem Vertrag des Bundes mit Braunkohle-Unternehmen zu, der das Abschalten der Kraftwerke schon ab diesem Jahr und Entschädigungen von 4,35 Milliarden Euro regelt. Unterschrieben werden und in Kraft treten kann der Vertrag aber erst, wenn das Gesetz zum Kohleausstieg beschlossen ist. Das soll kommende Woche im Bundestag und im Bundesrat passieren. Bis dahin sind noch einige Fragen zu klären.
Für die beiden Gesetze zum Kohleausstieg und die Hilfen zum Strukturwandel beschloss die Bundesregierung am Mittwoch sogenannte Formulierungshilfen fürs Parlament – sie sollen helfen, das Verfahren zu beschleunigen. Offen bleiben vor allem noch Fragen zum Steinkohle-Ausstieg, etwa zu Entschädigungen und zu finanziellen Anreizen für den Bau notwendiger Gaskraftwerke.
Miersch: Interessengruppen miteinbeziehen
Die SPD im Bundestag sieht beim Kohleausstieg noch weiteren Verhandlungsbedarf. "Die Verhandlungen über den Steinkohleausstieg dauern an und sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen", sagte Fraktionsvize Matthias Miersch am Mittwoch.
Lukas Köhler, FDF-Bundestagsabgeordneter, kritisiert das Vorgehen und den Zeitplan der Bundesregierung: "Das wird ein heißer Ritt. Das Beteiligungsverfahren dabei ist schlicht miserabel. Denn es ist keine einfache Materie und der Bewertungszeitraum ist viel zu knapp bemessen", sagte Köhler der ZfK. Wenn nächste Woche das Kabinett erneut über den Steinkohleausstieg berate, müssten die Beschlüsse am Mittwoch durch den Wirtschaftsausschuss. Anschließend erfolge die zweite und dritte Lesung im Bundestag.
Ringen um die Details
Vor allem kommunale Kraftwerksbetreiber hatten in den vergangenen Monaten eine massive Benachteiligung ihrer zum Teil noch sehr jungen Steinkohleblöcke beklagt und attraktivere Bedingungen für einen Fuel-Switch auf Gas angemahnt. Dem will die Große Koalition nun offenbar Rechnung tragen. Über die Details der verbesserten Hilfen für Steinkohlekraftwerks-Betreiber konnte aber noch keine finale Einigung erzielt werden.
Deutlich höherer Bonus für Umrüstung auf Gas
Aus einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf der Formulierungshilfen geht hervor, dass sowohl Entschädigungen wie auch Umrüstungshilfen für die Kohleblöcke auf Gas stärker als bisher geplant ausfallen sollen. Dieser Bonus soll demnach von 180 Euro pro Kilowatt auf 390 Euro mehr als verdoppelt werden. Dies gilt aber nur für Kraftwerke mit einem Alter von maximal 25 Jahren und bei einer Umrüstung bis Ende 2022, so Reuters.
Bei späterer Umrüstung auf Gas sinke der Bonus demnach jedes Jahr um 25 Euro. Anlagen, die zwischen 25 und 35 Jahre sind, könnten anfangs mit 225 Euro pro Kilowatt rechnen. Auch hier falle aber die Summe bei späterer Umrüstung.
Ausschreibungsverfahren soll bis 2027 gehen
Auch der ursprüngliche Plan der Bundesregierung, wonach sich die Betreiber der Steinkohlekraftwerke bis 2026 in einem Ausschreibungsverfahren darauf bewerben können, Blöcke gegen Entschädigungen vom Netz zu nehmen und anschließend entschädigungslos stillgelegt wird, soll nun abgemildert werden. So werden die Ausschreibungsrunden bis 2027 verlängert und der Deckel für die maximale Entschädigung wird angehoben.
Bis 2023 ändert sich nichts, aber für die Jahre danach bis 2027 sind höhere Maximalbeträge im Gespräch. Sie könnten laut Reuters im Jahr 2026 beispielsweise mit 89.000 Euro pro Megawatt Leistung gut doppelt so hoch wie ursprünglich geplant liegen.
Altmaier: Zukunftsperspektiven für Kohleregionen
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nannte den Braunkohle-Vertrag einen Meilenstein. "Damit steht fest: Wir werden das Zeitalter der Kohleverstromung planbar und wirtschaftlich vernünftig beenden." Zugleich würden Zukunftsperspektiven in Kohleregionen geschaffen. Da sind vor allem die Lausitz, das Mitteldeutsche Revier und das Rheinische Revier, betroffen sind insbesondere Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Abschalt-Termin kann um drei Jahre vorgezogen werden
In dem öffentlich-rechtlichen Braunkohle-Vertrag wird deutlich, dass es mit dem Kohleausstieg auch schneller gehen könnte. Er stellt klar, dass der Abschalt-Termin für Kraftwerke um drei Jahre vorgezogen werden kann und es dafür keine zusätzliche Entschädigung gibt, wenn der Bund dies fünf Jahre vor dem früheren Datum beschließt. Zudem schreibt er fest, dass politische Entscheidungen, die Kohlekraftwerke unwirtschaftlich machen könnten, nicht zu zusätzlichen Ansprüchen führen – etwa, wenn der CO2-Preis steigt, Energiesteuern sich ändern oder erneuerbare Energien schneller ausgebaut werden.
Kritiker hatten befürchtet, dass der Bund sich selbst über den Vertrag den klimapolitischen Handlungsspielraum nehmen könnte – und zeigten sich erleichtert. "Der Kohleausstieg wird schneller kommen, als viele gucken können", sagte der Chef des Umwelt-Dachverbands Deutscher Naturschutzring, Kai Niebert. Das Gesetz zum Kohleausstieg werde sich immer mehr zur "Rückfalloption" entwickeln.
2,6 Milliarden Euro für RWE, 1,75 Milliarden für die Leag
Der Vertrag soll auch den Erhalt des umkämpften Hambacher Forsts in Nordrhein-Westfalen sichern. "Durch die Einhaltung des Stilllegungspfads kann sichergestellt werden, dass der Hambacher Forst (...) erhalten bleibt", heißt es darin. Der Konzern RWE werde den Wald, der zu einem Symbol des Widerstands gegen klimaschädlichen Kohlestrom geworden ist, "nicht für den Tagebau in Anspruch nehmen."
Mit Blick auf den notwendigen, aber aufwendigen und teuren Rückbau der riesigen Tagebaue stellt der Vertrag klar, dass die Entschädigung – 2,6 Milliarden Euro für RWE, 1,75 Milliarden für die Leag – genutzt werden muss, um "die Tagebaufolgekosten rechtzeitig abzudecken". Die Unternehmen sagen mit dem Vertrag außerdem zu, auf Klagen gegen den Kohleausstieg zu verzichten. (hil/dpa/gun)
