Deutschland

Weg von der "Must-Run-Philosophie" für KWK

Durch das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz werden die Vollbenutzungsstunden für KWK-Anlagen für die jährliche Förderungszahlung begrenzt. Der B.KWK analysiert die Konsequenzen und Chancen.
13.07.2020

Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) analysiert die geänderten Regelungen des novellierten KWKG zur künftigen Auslegung von KWK als stromerzeugende Heizung in der Wohnungswirtschaft.

Die neue gesetzliche Regelung des Anfang Juli novellierten KWKG gilt ab 1. Januar 2021. Die Begrenzung der Vollbenutzungsstunden (Vbh) für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll die Flexibilität der Stromproduktion je Anlage (Generator) erhöhen. Gerade in der dezentralen Einspeisung sollen dadurch die Stromnetze bei Sonne und/oder Wind für die Vorrangeinspeisung von erneuerbaren Energien frei gemacht werden. Dazu wird auch von der BNetzA und den Verbänden an der Ausgestaltung des Redispatch 2.0 für die Erzeugungsanlagen > 100 kWel und den Mindestfaktoren für den Vorrang von EE- und nachrangig…

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