Weg von der "Must-Run-Philosophie" für KWK
Die neue gesetzliche Regelung des Anfang Juli novellierten KWKG gilt ab 1. Januar 2021. Die Begrenzung der Vollbenutzungsstunden (Vbh) für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen soll die Flexibilität der Stromproduktion je Anlage (Generator) erhöhen. Gerade in der dezentralen Einspeisung sollen dadurch die Stromnetze bei Sonne und/oder Wind für die Vorrangeinspeisung von erneuerbaren Energien frei gemacht werden. Dazu wird auch von der BNetzA und den Verbänden an der Ausgestaltung des Redispatch 2.0 für die Erzeugungsanlagen > 100 kWel und den Mindestfaktoren für den Vorrang von EE- und nachrangig…
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