Kraftwerke auf Braunkohle- und Steinkohle-Basis werden abgeschaltet. Für die Sicherheit der Stromversogung aber braucht es Verbrennungskraftwerke – bevorzugt flexibel einsetzbare, also Gaskraftwerke. Der Kohle-Ausstieg lässt, prima facie, deren Chancen steigen. Ein zweites Hinsehen aber zeigt: Der halbfertige Zustand des liberalisierten Strommarktdesigns lässt die Chancen für Gasgroßkraftwerke sinken.
Beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Kohle-Länder am 15. Januar 2020 ist zum Neubau von Gaskraftwerken vereinbart worden: „Es sollen zusätzliche Gaskraftwerkskapazitäten den Wegfall großer Mengen regelbarer Energie an bisherigen Kraftwerksstandorten ersetzen, zum Beispiel in Jänschwalde.“
"Man reibt sich die Augen"
Ja, man hat recht gelesen: Die Politik entscheidet über den Neubau von Großkraftwerken! Zur Zeit des Oligopols der Stromkonzerne hätte dieser Satz wenig erstaunlich geklungen. Inzwischen aber haben wir ein liberalisiertes Stromsystem. Heute reibt man sich die Augen. Es lohnt aufzublenden in: (a) die Gewährleistung der Sicherheit des Stromsystems unter den Bedingungen der Energiewende) und (b) die Unfertigkeit des liberalisierten Strommarkt-Designs.
Scharfe Kontroverse
Bei der Beratung des "Kohleverstromungsbeendigungsgesetz" (KVBG) haben sich Bundesrat und Bundesregierung zur Auslegung des Versprechens vom 15. Januar 2020 eine scharf bis sarkastisch geführte Kontroverse geliefert. Deren Bedeutung ist vor diesem Hintergrund erst einsichtig zu machen.
Die Sicherheit der Stromsystems im Rahmen der Energiewende
Die Sicherheit der Stromversorgung ist ein kostbares Gut, ein prekäres aber auch. Stabil ist es nur zu halten bei Quasi-Konstanz der Frequenz von 50 Hertz. Der willkürlich anfallende Strom aus Sonne und Wind bedarf eines Ausgleichs. Bei nur 0,4 Prozent Abweichung von 50 Hertz, das ist eine Abweichung im unteren Promille-Bereich, wird es zappenduster. Bei einer Nachfrageleistung in Deutschland, die tags/nachts typischerweise zwischen 50 und 75 GW fluktuiert, sind das 0,3 GW – die Hälfte der Leistung eines modernen Gasgroßkraftwerks.
Sonne und Wind stellen keine Rechnung
Die Energiewende scheint die Stromversorgung zunehmend zerbrechlicher zu machen. Sie führt einen Anstieg des Anteils von Strom aus erneuerbaren Quellen, aus Photovoltaik- und Wind-Kraftwerken, unaufhaltsam herbei. Deren Anfall ist definitorisch nicht steuerbar. Ihr Produkt muss vielmehr genommen werden, wie und wann die Sonne scheint und der Wind bläst. "Genommen werden" bedeutet unter dem liberalisierten Strommarktdesign: Die Zulieferung ins gemeinsame Netz muss gestattet werden, weil es das Angebot mit den niedrigsten aktuellen Kosten ist – Sonne und Wind stellen eben keine Rechnung, und die Idee des realisierten Strommarktes ist, die laufenden Kosten (nur) zu minimieren.
Im Netz aber gilt die eben erwähnte Verletzlichkeit. Die Frage ist, wo die Ausgleichsenergie herkommen soll. Perspektivisch ist klar: Auch durch Beiträge von der Nachfrage-Seite. Bis heute aber kommen die Ausgleichsleistungen in Deutschland, lässt man die Wasserkraft weg, im wesentlichen aus Verbrennungskraftwerken.
Marktförmiger Governance-Ansatz
Die Liberalisierung des Strommarktes war ein Projekt der Brüsseler Ökonomen in der EU-Kommission, welches sie nach 1992 noch meinten priorisieren zu sollen. Dabei war zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon klar, dass das Stromsystems auf den Pfad seiner klimagerechten Gestalt zu bringen war. Das Design des liberalisierten Strommarktes wurde von den Brüsslern jedoch nicht auf die Herausforderung der Energiewende hin ausgelegt. Damals herrschte die Auffassung: Wir schaffen mit dem marktförmigen Governance-Design, „dem Strommarkt“, einen neutralen Maßstab.
Invariantes Strommarkt-Design
An dem haben sich die unterschiedlichen Quellen der Stromversorgung im Wettbewerb untereinander auf ihre Optimalität hin zu beweisen – technologieneutral. Wir schaffen Bedingungen, die die Effizienz sichern – unabhängig davon, ob es ein Klimaproblem gibt oder nicht. Das Strommarktdesign, welches wir schaffen, ist invariant gegenüber solchen aktuellen Herausforderungen.
Später Paradigmenwechsel der EU
Erst seit kurzem, gut 20 Jahre später, fällt der EU auf, dass unter der Klimaherausforderung die Prioritäten anders zu setzen sind. Nun ist ihre Agenda umgekehrt, nun lautet ihre Devise: Den (liberalisierten) Strommarkt fit machen für stetig zuwachsende Anteile von Strom aus (volatilen) erneuerbaren Quellen.
Die Idee des liberalisierten Strommarktes und die Erfordernisse der Energiewende
Die „Liberalisierung“ besteht in Dreierlei. Abgearbeitet ist das Programm bislang nicht.
- Es wurde
- Damit dieser voll wettbewerblich organisierte Teil des Stromsystems auch zu funktionieren vermag, ist mehr erforderlich. All das haben die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu erbringen. Sie schaffen die Bedingungen des Erfolgs auf dem EoM. Die resultierenden Kosten dafür legen die ÜNB, wie die integrierten Leistungserbringer beim Strommarktregime zuvor, als „Netznutzungsentgelte“ auf die Stromkunden um.
- Die Frage in der Langfrist-Perspektive, die nach dem Business Case für die Re-Investition von Kraftwerken im EoM, ist bislang nicht abgearbeitet.
Fehlanreize des Vorgängerdesigns
Wer sorgt für den Neubau von Kraftwerken? Der EoM leistet das nicht. Diese ungelöste Aufgabe konnte man in Deutschland ein gutes Jahrzehnt lang vor sich herschieben. Möglich war das, weil die Finanzierung des Neubaus von PV- und Windkraftwerken durch das EEG geregelt war und bei Verbrennungskraftwerken ein massiver Überschuss aus der Zeit des vorherigen Strommarktregimes „geerbt“ worden war. Von diesem „Speck“, der hypertrophen Sicherheits-Vorkehrung unter den Fehlanreizen des Vorgängerdesigns, konnte man für geraume Zeit gut leben.
Doch diese goldene Zeit musste ein Ende haben. Der Kohle-Ausstieg spülte diese „Leiche im Keller“ des EoM-Designs ans Tageslicht.
Die Finanzierung von Kraftwerksneubauten – die Bund/Länder-Kontroverse
Zwischen Bundesrat und Bundesregierung kam es zu einem offenen Disput im Rahmen der Beratungen zum „Kohleverstromungsbeendigungsgesetz“ (KVBG). Der Bundesrat hat versucht, erhebliche Veränderungen am Entwurf der Bundesregierung zu erreichen. Der Bund hat fast alles abgelehnt.
Bundesrat: Neue Gaskraftwerke sind im EoM nicht rentabel
Zu „Jänschwalde" hatte der Bundesrat das zentrale Defizit des EoM-Konzepts so formuliert: „Für derartige Neuinvestitionen bietet der deutsche Strommarkt jedoch keinerlei Investitionsgrundlage. Neue Gaskraftwerke können im „Energy Only Markt“ (EOM) weder ihre Kapitalkosten, noch ihre Vollkosten erwirtschaften.“
Die Gegenäußerung des Bundes ist meisterhaft lapidar, an Süffisanz unübertreffbar: „Die Bundesregierung stimmt dem Bundesrat zu.“ ... also in der Diagnose, dass der EoM vom Konzept her ungeeignet sei, für einen marktgesteuerten Prozess des Neubaus von Kraftwerken zu sorgen.
Länderkammer fordert geeignete Rahmenbedingungen für Neubauten
Der Bundesrat hatte dieses Defizits wegen gefordert: „Zur Umsetzung der Bund-Länder-Einigung zum Kohleausstieg vom 15. Januar 2020 wird die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich die geeigneten Rahmenbedingungen für den Neubau und den Betrieb von Gaskraftwerken an bestehenden und vom Kohleausstieg betroffenen Standorten zu schaffen.“
Regierung verweist auf KWKG und Kohleersatzbonus
Wozu die Bundesregierung formuliert: „Genau aus diesem Grund wurde das KWKG und Kohleersatzbonus bereits im Kohleausstiegsgesetz verlängert.“ Ob dies allerdings in der Sache zutreffend ist, ob damit Bedingungen in Form von Kapitalkostenzuschüssen für neue Gasgroßkraftwerke in hinreichender Höhe geschaffen worden sind, das müsste man erst einmal durchgerechnet sehen.
(Der Gastautor Hans-Jochen Luhmann ist Senior Advisor beim Wuppertal-Institut)



