Deutschland

Wind: Umweltminister votieren für einheitliche Genehmigungsstandards

Die Umweltministerkonferenz bringt für die Windkraftbranche ein erfreuliches Ergebnis: Es gibt endlich einheitliche Standards für artenschutzrechtliche Ausnahmen.
15.05.2020

Die Genehmiungsdauer für Windkraftanlagen dauern unter andrem so lange, weil es beim Artenschutz immer Unklarheiten und Konflikte gibt.

Das Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen könnte bald einfach werden. Die 16 Umweltminister der Länder haben am Freitag dafür gestimmt, bundesweit einheitliche Standards bei der Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen im Genehmigungsverfahren zu schaffen.

Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller reagierte auf das Votum mit Erleichterung: „Wir haben jetzt erstmals bundesweit einheitliche Leitlinien, an denen sich die Behörden orientieren können“, sagte Untersteller. „Das ist ein weiterer Etappensieg, um die Hemmnisse beim Ausbau erneuerbarer Energien abzubauen. Denn nur mit einem starken Anteil von Windkraft können wir die Energiewende erfolgreich umsetzen und dem Klimawandel spürbar entgegenwirken.“

Flächenziele von mindestens zwei Prozent

Aktuell hängen allein kommunale Windparks mit einer Leistung von rund 1,2 GW im Genehmigungsprozess fest, wie VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erst jüngst anmahnte. Die Umweltminister sind sich zudem darüber einig, dass beim künftigen Zubau von Windkraftanlagen auch ein bundesweites Flächenziel von mindestens zwei Prozent erreicht werden soll. Um dieses Ziel sicherzustellen, werden Bund und Länder einen Koordinierungsausschuss einführen. „Das ist ein notwendiger Schritt“, sagte Untersteller. Aber noch wichtiger als Flächenziele zu formulieren, sei es die Gesamtleistung der erneuerbaren Energien an der Bruttostromproduktion deutlich zu erhöhen. „Nur so können wir wirksam schädlichen Treibhausgase einsparen“, fügte der Umweltminister hinzu. (ls)