Bislang hatte das Bundeswirtschaftsministerium geplant, eine 1000-Meter-Abstandsregelung einzuführen, die zwischen Windkraftanlagen und einer Wohnbebauung von fünf Häusern gelten muss. Der neue Entwurf von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), der der ZfK vorliegt, sieht jetzt hingegen vor, dass die 1000-Meter-Abstandsregelung nur bei Wohngebäuden gelten soll, die in einem Gebiet mit kommunalen Bebauungsplänen stehen, das heißt in der Regel verdichtete Ortsbestandteile. Somit würden auch mehrere Häuser, die in sogenannter "wilder Randbebauung" von Ortschaften, also außerhalb von Bebauungsplänen stehen, nicht in die Abstandsregelung miteinbezogen.
Diese Praxis würde die bisherige Prognose von einem Flächenverlust von ca. 40 Prozent "deutlich senken", erklärt Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE) bei der Präsentation der Windkraft-Ausbauzahlen für 2019. Lesen Sie mehr zu den Ausbauzahlen in der Februar-Ausgabe und hier. (pm)


