Der Windpark Perl nahe der deutsch-luxemburgisch-französischen Grenze.

Der Windpark Perl nahe der deutsch-luxemburgisch-französischen Grenze.

Bild: © Juwi

Als wäre die Lage der Windkraft in Deutschland nicht ohnehin schon prekär genug, statuiert Bayerns CSU einmal mehr ein Exempel gegen die Branche. Im Rahmen der 10 H Regel müssen nun 30 bereits genehmigte Windkraftanlagen beerdigt werden, wie die Süddeutsche Zeitung online berichtete.

Die Anlagen erhielten bereits vor dem Inkrafttreten der umstrittenen Abstandsregel im Jahr 2015 eine Genehmigung. Eigentlich hieß es in einem Kabinettsbeschluss, dass Anlagen, die vor 10 H genehmigt wurden, errichtet werden dürfen. Die Realisierung der Anlagen ließ allerdings auf sich warten, sodass der genehmigte Anlagentyp nicht mehr verfügbar ist.

Neuer Anlagentyp wird zum Verhängnis

Ein neuer Anlagentyp kann prinzipiell zum Einsatz kommen, bedarf aber wiederum einer Änderungsgenehmigung, die der 10 H Regel unterliegt. Der Grünen-Abgeordneten Martin Stümpfig wirft der CSU laut SZ-Bericht Wortbruch vor. Er hatte sich für den Bestandsschutz der Anlagen eingesetzt und sich auf den Kabinettsbeschluss verlassen.

Bei weitere 20 Anlagen, die ebenfalls vor der Einführung von 10 H genehmigt wurden und bereits in Betrieb sind, waren die Christ-Sozialen milder gestimmt. Sie dürfen bleiben. Die Freien Wähler wären für einen Bestandsschutz gewesen, aber „mehr als ein Kompromiss für die fertigen war nicht möglich“, zitiert die SZ Fraktionschef Florian Streibl. (ls)

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