Recht & Regulierung

Ab 31. Januar online – das Marktstammdaten-Register

Ein weiterer Schritt Richtung Digitalisierung: Das Marktstammdaten-Register soll den Bürokratieaufwand erleichtern – zuallererst bedeutet seine Einführung aber für die kommunalen Unternehmen viel Arbeit.
23.01.2019

Alle Stromerzeuger müssen sich im Marktstammdatenregister registrieren.

Das Internetportal mit dem sperrigen Namen "Marktstammdaten-Register" geht ans Netz – nachdem die zuständige Bundesnetzagentur den Start seit zwei Jahren mehrfach verschieben musste. Auf dem Portal müssen sich alle Akteure im Strom- und Gasmarkt registrieren – "ob Betreiber von Braunkohlekraftwerken oder Einfamilienhausbesitzer mit Photovoltaikanlage auf dem Dach", so Peter Stratmann, zuständiger Referatsleiter bei der Bundesnetzagentur. "Es wird einen umfassenden Überblick über zwei Millionen Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben." Das Ziel: "Die zentrale Erfassung der…

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