Recht & Regulierung

Berlin: Mietenstopp könnte auch Staffelmieten betreffen

In Berlin sollen die Mieten nicht weiter steigen. Um das zu erreichen, plant der Senat offensichtlich auch, zukünftige Erhöhungen vorab zu untersagen.
27.06.2019

Berlin erprobte am Wochenende eine autofreie Friedrichstraße als Beitrag für eine attraktivere Innenstadt - die BVG war auch mit im Boot.

Der geplante Mieterhöhungsstopp für fünf Jahre in Berlin könnte auch Staffelmieten betreffen. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) sagte dem Handelsblatt: „Bei Staffelmietvereinbarungen ist die zum Wirkungszeitpunkt des Berliner Mietengesetzes geltende Mietstaffel relevant, diese darf während der Laufzeit des Mietengesetzes nicht weiter erhöht werden.“ Der rot-rot-grüne Senat hatte sich in der Vorwoche auf Eckpunkte für einen Mietendeckel geeinigt.

Ziel der Berliner Stadtregierung ist es, dass die Mieten fünf Jahre lang eingefroren werden, um die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt zu beruhigen. Berlin wäre das erste Bundesland in Deutschland mit einem Mieterhöhungsstopp. Aus der Wohnungswirtschaft kommt viel Kritik zu den Plänen. Nun wird zunächst ein Gesetzentwurf angefertigt, der vom Senat beschlossen werden muss, bevor er dann ins Abgeordnetenhaus kommt.

Hoher bürokratischer Aufwand

Wird der Entwurf beschlossen, tritt das Gesetz in Kraft – bisheriger Fahrplan ist im Januar 2020. Bei dem Mietendeckel ist auch vorgesehen, dass überhöhte Mieten auf Antrag gesenkt werden können. Es könnte unterschiedlich hohe Obergrenzen geben, an denen sich das Ganze dann orientiert. Unlängst hatte Lompscher dem Magazin „Der Spiegel“ bereits mögliche Kriterien wie Alter, Zustand und Ausstattung des Gebäudes genannt. (dpa/bb)