BGH ordnet mehr Wettbewerb um das Stuttgarter Fernwärmenetz an
Das Stuttgarter Fernwärmenetz bleibt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Hand des Energiekonzerns EnBW und muss nicht zurückgebaut werden. Vielmehr bekräftigen die Richterinnen und Richter am Dienstag, dass das Fernwärmenetz dem Karlsruher Versorger und nicht der Landeshauptstadt gehört.
Einen Anspruch auf Übereignung des Netzes hat die Stadt demnach ebenfalls nicht. Denn sie habe ein wettbewerbliches Verfahren zur Auswahl des zukünftigen Netzbetreibers begonnen, an dem auch EnBW beteiligt ist. Dieses sei bislang nur ausgesetzt und nicht beendet. Somit sei offen, wer künftig…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In