BGH stärkt Schutz sensibler Daten
Erfolg für die Strom- und Gasnetzbetreiber beim Schutz sensibler Unternehmenszahlen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Veröffentlichung wichtiger Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung zu unterlassen. Die Begründung steht noch aus – bis dahin will sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) noch nicht zur Sache äußern.
Für Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, ist das Urteil ein Rückschlag. „Wegen der Entscheidung des Gerichts wird unser Ziel, die Transparenz der Netzentgelte zu verbessern, bis auf weiteres erheblich erschwert“,…
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