Florian Wagner (links) ist Rechtsanwalt und Partner bei BBH. Hannes Sauter (rechts) ist Counsel bei  BBH Consulting.

Florian Wagner (links) ist Rechtsanwalt und Partner bei BBH. Hannes Sauter (rechts) ist Counsel bei BBH Consulting.

Bild: © BBH/BBHC

Der Testbetrieb von Teilprozessen im Rahmen des Redispatch 2.0 ist nach Ansicht der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) knapp ein Jahr nach Auslaufen der Übergangslösung gescheitert. Der bilanzielle Ausgleich von Redispatch-Maßnahmen – eines der Herzstücke des Redispatch 2.0 und einer der wesentlichen Unterschiede zum früheren Einspeisemanagement – wurde Ende Juli eingestellt.

Hintergrund für die Einstellung des bilanziellen Ausgleichs sind nach wie vor erhebliche Probleme bei der eigentlichen Maßnahmenplanung und -umsetzung. Aufgrund anhaltender enormer Defizite bei der Prozessumsetzung des Redispatch 2.0 erscheint den ÜNB und nachgelagerten Regionalnetzbetreibern eine Umsetzung des Redispatch unter Einbeziehung des bilanziellen Ausgleichs mit Blick auf Aspekte der Systemführung nicht angezeigt.

Probleme beim Abruf von Anlagen

Es ist – auch nahezu zwei Jahre nach dem eigentlichen Startdatum des Redispatch 2.0 – noch nicht gewährleistet, dass die Informationen zur Umsetzung eines Redispatch-Abrufs beginnend von der Netzzustandsanalyse bis zur Ersatzenergiebeschaffung reibungslos ausgetauscht werden. Probleme bestehen sowohl beim Abruf der Anlagen (keine zuverlässige Gewährleistung der Umsetzung eines Abrufs in angewiesener Höhe aufgrund von Kommunikations- und Steuerungsproblemen auf Seiten der Anlagenbetreiber) als auch bei der Bestimmung der Ersatzenergiemenge, die in Prozessdefiziten der beteiligten Netzbetreiber und der ÜNB begründet sind.

In vielen Fällen wird noch auf die Implementierung der vollumfänglichen Funktionalitäten durch die IT-Dienstleister gewartet. Offen ist zum aktuellen Zeitpunkt, ob mittelfristig noch mit einer Einführung des bilanziellen Ausgleichs zu rechnen ist oder weniger komplexe Prozesse entworfen werden.

Überflüssige IT-Umsetzung

Das Scheitern des bilanziellen Ausgleichs wirft viele Fragen auf, Gesetzgeber und BNetzA schweigen beharrlich: Werden BKV dauerhaft bereit sein, das Ausgleichsenergierisiko aufgrund von Redispatch-Maßnahmen zu tragen, oder landet die nicht mit dem Gesetz konforme Praxis der Übergangslösung jetzt vor Gericht? Werden IT-Leistungen zur Umsetzung des bilanziellen Ausgleichs noch gebraucht? Können Verträge mit IT-Dienstleistern gekündigt werden? Wie ist mit frustrierten Kosten für eine überflüssige IT-Umsetzung umzugehen?

Florian Wagner ist als Rechtsanwalt im Energie- und Versorgungsbereich für Stadtwerke, Industrieunternehmen und die Wohnungswirtschaft tätig. Hannes Sauter befasst sich mit allen Themen rund um die Marktkommunikation sowie den Auswirkungen des MsbG.

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