Recht & Regulierung

Biogasanlagen droht Rückzahlung des Formaldehyd-Bonus

EWE Netz hat geklagt und Recht bekommen: Laut OLG Stuttgart steht Biogasanlagen, die erst nach ihrer Inbetriebnahme unter das BImSchG fallen, keine Bonusvergütung zu.
02.10.2018

Wer erst nach der Inbetriebnahme seiner Anlage unter das BImSchG gefallen ist, kriegt nun Probleme mit den Netzbetreibern.

Wer seine Biogasanlage flexibilisiert und damit überbaut hat, könnte nun ordentlich zur Kasse gebeten werden. Zumindest wenn es nach EWE Netz und dem Oberlandesgericht Stuttgart geht. In der Klage des Netzbetreibers geht es um die Rechtmäßigkeit des Formaldehydbonus für Anlagen, die zunächst ohne bundesimmissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSchG) betrieben wurden.

Bislang gilt nach dem EEG 2009: Biogasanlagen und Satelliten-BHKW, die den Formaldehydgrenzwert von 40 mg pro Kubikmeter einhalten (seit Juli 2018: 20 Milligramm pro Kubikmeter), bekommen eine Anreizvergütung – einen Cent pro…

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