Recht & Regulierung

BMVI-Förderrunde für Hardware-Nachrüstungen von Lieferfahrzeugen

Unternehmen können Zuschüsse von bis zu 5000 Euro erhalten. So will das BMVI die Stickstoffoxid-Grenzüberschreitungen in den Städten eindämmen.
21.12.2018

Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind mit Dieselmotoren bestückt und emittieren Stickoxide.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt mit der Jahreswende rund 333 Mio. Euro an Fördergelder für die Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereit. Damit sollen die von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte unterstützt werden. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU): „Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind tagtäglich in unseren Innenstädten unterwegs. Hier können wir mit einer Hardware-Nachrüstung viel für die Luftqualität erreichen.“ Er ist der Ansicht, dass sich so bis zu 85 Prozent NOx einsparen ließe.

Zuschüsse von bis zu 5000 Euro

Aktuell ist vorgesehen, dass Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen Nl und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 7,5 Tonnen förderungsfähig sind. Zusätzlich müssen diese ihren Firmensitz in einer der 65 Städte mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter oder den angrenzenden Landkreisen haben. Voraussetzung sind auch nennenswerte Aufträge in der Stadt. Diese müssen, so das BMVI, 25 Prozent oder mehr der Aufträge pro Jahr beziehungsweise 25 Prozent oder mehr des Umsatzes ausmachen. Zudem müssen die Betriebe eine Allgemeine Betriebserlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nachweisen. So solle sichergestellt werden, dass die Einsparziele in Höhe von bis zu 85 Prozent auch im Realbetrieb erreicht werden.

Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung variieren je nach Größe des Fahrzeuges. Bei der leichten Klasse belaufen sie sich auf 4000 bis 8000 Euro pro Fahrzeug, mit einer Maximalförderung von 3800 Euro. Bei den schweren Fahrzeugen sind es 6000 bis 12.000 Euro mit einem Maximalzuschuss von 5000 Euro. Dafür muss die Antragstellung jedoch bis zum 31. Mai  erfolgt sein. Ansonsten können Betriebe nur mit 3000 Euro, beziehungsweise 4000 Euro rechnen. Förderanträge für die Nachrüstung können ab dem 1. Januar bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden. (hol)