Recht & Regulierung

BNetzA: Ergebnisse der vierten Ausschreibung zum Kohleausstieg

Die bezuschlagten Gebote reichen von 75.000 bis 116.000 Euro pro Megawatt, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswertes erhielt.
15.12.2021

Die BNetzA gab die Ergebnisse der vierten Ausschreibung zum Kohleausstieg bekannt. Symbolbild: Braunkohlekraftwerk Schwarze Pumpe

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am Mittwoch die erfolgreichen Gebote der vierten Ausschreibungsrunde nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz bekanntgegeben. "Auch die vierte Ausschreibungsrunde ist ein wichtiger Schritt für den weiteren Kohleausstieg. Aufgrund der hohen Beteiligung am Verfahren war die Runde erneut überzeichnet", lässt sich Jochen Homann, Präsident der BNetzA per Mitteilung zitieren.

Die ausgeschriebene Menge von 433,016 Megawatt war überzeichnet. Drei Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 532,514 Megawatt haben einen Zuschlag erhalten. Diese Kohlekraftwerke dürfen ab spätestens Mai 2023 keinen Kohlestrom mehr verkaufen.

Große Spannweite zwischen den bezuschlagten Geboten

Das größte bezuschlagte Gebot hat eine Leistung von 510 Megawatt und das kleinste liegt bei 8,350 Megawatt. Die bezuschlagten Gebote reichen von 75.000 bis 116.000 Euro pro Megawatt, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswertes erhält. Damit erhalten auch Anlagen einen Zuschlag, die mit dem Höchstpreis von 116.000 Euro pro Megawatt am Gebotsverfahren teilnahmen.

Es konnten erstmals nicht alle Gebote zum Zuschlagsverfahren zugelassen werden.

Ablauf des Zuschlagsverfahrens

Die Gebote werden bei Überzeichnung anhand einer Kennziffer bezuschlagt. Die Kennziffer setzt den geforderten Gebotswert ins Verhältnis zu den CO2-Emissionen des Kraftwerks. Je niedriger der geforderte Gebotswert und je höher die vermeidbaren CO2-Emissionen sind, desto günstiger fällt dabei die jeweilige Kennziffer für den Bieter aus. Die Gebote erhalten in aufsteigender Reihenfolge der Kennziffern einen Zuschlag bis das Ausschreibungsvolumen erreicht ist.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben dazu Stellung genommen, welche der teilnehmenden Anlagen auf Grund der gesetzlichen Kriterien für den sicheren Betrieb des Stromnetzes als erforderlich anzusehen sind. Ihnen wird ein Netzfaktor auf den Gebotswert aufgeschlagen, der die Kosten der Vorhaltung in der Netzreserve abbildet und der das Gebot in der Reihung nach hinten verschiebt. Sie könnten voraussichtlich nach einem Zuschlag nicht stillgelegt werden, sondern müssten in die Netzreserve überführt werden.

Weitere Verfahrensschritte

Die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab dem 22.05.2023 keine Kohle mehr verfeuern. Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen die Systemrelevanz für diese Anlagen. Falls die Bundesnetzagentur auf Antrag eines Übertragungsnetzbetreibers die Systemrelevanz einer Anlage bestätigt, steht diese der Netzreserve zur Verfügung. Anlagen in der Netzreserve dürfen allerdings keinen Strom mehr am Strommarkt verkaufen und werden nur in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes betrieben. (gun)