Recht & Regulierung

BNetzA legt fest: So soll das Wasserstoff-Kernnetz finanziert werden

Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Zusätzlich greift ein staatlicher Fördermechanismus.
06.06.2024

Das Haus von BNetzA-Chef Klaus Müller ist für die Entgeltbildung beim Wasserstoff-Kernnetz zuständig.

Die Hängepartie hat ein Ende: Nun steht fest, wie das Wasserstoff-Kernnetz finanziert werden soll. Die Bundesnetzagentur hat eine entsprechende Festlegung mit der Abkürzung Wanda erlassen.

Klaus Müller, der Chef der Bundesnetzagentur, spricht in einer Pressemitteilung von einem „verlässlichen Ordnungsrahmen“ fürNetzbetreiber und Investoren. Wanda ermögliche ihnen, die Finanzierung des Kernnetzes auf privatwirtschaftlicher Grundlage auf die Beine zu stellen. „Zugleich können die Kunden sich darauf verlassen, dass es ein bundesweit einheitliches und bezahlbares Hochlaufentgelt geben wird. Der Ball für den Start in die Wasserstoffwirtschaft liegt nun bei den Netzbetreibern,“ betont Müller.

Finanzierung über Netzentgelte

Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055 durch Netzentgelte refinanziert werden. Wanda schaffe hierfür den regulatorischen Rahmen und gebe Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts für den Wasserstoffhochlauf, so die BNetzA.

Das Entgelt wird ab 2025 an allen Ein- und Ausspeisepunkten des Wasserstoff-Kernnetzes erhoben. Es soll bis zum Jahr 2055 möglichst konstant bleiben. Ist der Hochlauf erstmal geschafft und sind ausreichend Kunden da, entstehen Mehrerlöse, die genutzt werden, um die anfängliche Finanzierungslücke auszugleichen. 

Die vorübergehenden Finanzierungslücken bei den Netzbetreibern werden durch einen staatlich abgesicherten Fördermechanismus zwischenfinanziert, der als solcher nicht Gegenstand der Festlegung ist. Die Bundesnetzagentur überprüft die Höhe des Entgelts alle drei Jahre und passt es bei Bedarf an.

Auf Urteil des Europäischen Gerichtshofs reagiert

Wanda ist die erste Festlegung, die von der neuen Großen Beschlusskammer Energie erlassen wird. Die Einrichtung dieser Kammer erfolgte in Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, nach welchem die Bundesnetzagentur wesentliche Rahmenbedingungen der Netzregulierung unabhängig von der Bundesregierung und dem nationalen Gesetzgeber bestimmen muss. 

Das Wasserstoff-Kernnetz sollgrundsätzlich privatwirtschaftlich aufgebaut und vollständig über Netzentgelte finanziert werden. In den ersten Jahren wird allerdings nur eine geringe Nachfrage nach Wasserstoff erwartet. Langfristig geht die Bundesnetzagentur jedoch von einem etablierten Wasserstoffmarkt und einer größeren Anzahl an Netzkunden aus. Sie legt das Netzentgelt deshalb zunächst unterhalb eines kostendeckenden Entgelts fest, um zu verhindern, dass in den ersten Jahren des Netzaufbaus sehr hohe Entgelte den Wasserstoffhochlauf behindern. Durch die zeitliche Verschiebung tragen spätere Netzkunden die Aufbaukosten des Netzes mit, teilt die Behörde mit.

Durch den Staat abgesicherte Zwischenfinanzierung

Während die Methodik zur Entgeltbildung der Bundesnetzagentur obliegt, flankiert der Gesetzgeber dieses langfristige Amortisationssystem durch einen staatlichen Fördermechanismus zur Zwischenfinanzierung. Der Fördermechanismus ist nicht Bestandteil der Wanda-Festlegung, ist aber inhaltlich mit ihr verzahnt.

Nächster Schritt ist der Antrag der Netzbetreiber auf die Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes, der Mitte des Jahres zu erwarten ist. Des Weiteren müssen alle künftigen Kernnetzbetreiber, die bereits für das Jahr 2025 Kosten gelten machen wollen, bis zum 30. Juni 2024 ihre Kostendaten mit dem unter untenstehendem Link verfügbaren Erhebungsbogen einreichen.

Selbstbehalt sorgt für Ärger

Der vom Bundestag beschlossene Finanzierungsrahmen hatte immer wieder für Kritik gesorgt. Als ein Knackpunkt gilt der Selbstbehalt, den die Ampelpartner nach zähem Ringen bei maximal 24 Prozent beließen.

Er würde greifen, wenn am Ende der Laufzeit ein Fehlbetrag auf dem staatlich zwischenfinanzierten Sonderkonto verbliebe. Die Fernleitungsnetzbetreiber hätten sich eine Senkung gewünscht, scheiterten aber am Widerstand von FDP und Grünen.

Was wird mit den Verteilnetzen?

Für Ärger sorgt zudem die etwa aus Sicht einiger Unionspolitiker unterbelichtete Rolle der Verteilnetze. Für den Ausbau auf Verteilnetzebene müssten Finanzierungsbedingungen geschaffen werden, "die einen dem Kernnetz vergleichbaren Instrumentenmix enthalten", so eine zentrale Forderung der CDU/CSU. (amo)